Kindertagespflege
Die Stadt Monheim am Rhein steht allen Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützend zur Seite. Durch die Flexibilität jeder einzelnen Tagespflegeperson ist die Kindertagespflege ein familienfreundliches und attraktives Betreuungsmodell.
Das Jugendamt stellt besonders Plätze für Kinder im Alter bis 3 Jahren bei überprüften und geeigneten Tagespflegepersonen bereit. Ziel ist es, Kinder in einem familienähnlichen und kinderfreundlichen Rahmen zu betreuen und ergänzend zur eigenen Familie zu fördern und in seiner persönlichen Entwicklung zu unterstützen.

Rechtliche Bestimmungen
Wenn ein Kind in der Kindertagespflege mehr als 15 Stunden gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreut wird, benötigt die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis gem. § 43 Sozialgesetzbuch VIII. Diese Erlaubnis kann für insgesamt 5 Kinder beim städtischen Jugendamt beantragt werden. Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Nachweis über einen Hauptschulabschluss (Mindestanforderung)
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Attest
- Abschluss eines Qualifizierungskurses nach dem DJI-Curriculum mit 160 Unterrichsstunden zur Kindertagespflege
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Persönliche Kompetenzen
- Kindgerechte und freundliche Räumlichkeiten
- Interesse an regelmäßigen Weiterbildungen zur Kindertagespflege
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Satzung und Anträge

Satzung der Stadt Monheim am Rhein über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Stand 12. Dezember 2012
Download Satzung der Stadt Monheim am Rhein über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege

Antrag auf Geldleistung und Vermittlung
Antrag auf Geldleistung und Vermittlung in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
Wichtige Eckpunkte
Eltern müssen entsprechend ihres Einkommens sowie dem zeitlichen Umfang der Betreuung einen Elternbeitrag an die Stadt Monheim am Rhein abführen. Hierfür muss frühzeitig, etwa vier Wochen vorher, ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden. Eine Kopie der letzten Gehaltsabrechnung oder ein Arbeitsnachweis beider Elternteile muss beigelegt werden. Die Bezuschussung der Betreuungskosten kann nicht rückwirkend, sondern erst zum Tage des Antrageingangs erfolgen.
Die Stadt Monheim am Rhein beteiligt sich an den monatlichen Sozialabgaben der Tagespflegepersonen wie Kranken-, Pflege-, Renten-, und Unfallversicherung. Der jeweilige Nachweis muss vorgelegt werden. Der erforderliche Qualifizierungskurs wird nach der Vermittlung des ersten Monheimer Tageskindes ebenso durch die Stadt Monheim am Rhein erstattet.
Es ist gesetzlich geregelt, dass die zu betreuenden Tageskinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Damit sind Kinder in der Tagespflege den Kindern in Kindertagesstätten rechtlich gleichgestellt. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Tagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege nachweisen kann und die Betreuung dem Jugendamt bekannt ist.

Informationsblatt Kindertagespflege
Hinweise und Informationen für Eltern und angehende oder interessierte Tagespflegepersonen

Bildungsdokumentation für Monheimer Tageskinder
Die Bildungsdokumentation wird von Monheimer Tagespflegepersonen verfasst, um die Entwicklung von jedem einzelnen Tageskind in gleichmäßigen Zeitabständen zu reflektieren und festzuhalten.

Konzeption zum Zusammenschluss von Tagespflegepersonen im Kreis Mettmann
Stand: Oktober 2011
Download Konzeption zum Zusammenschluss von Tagespflegepersonen im Kreis Mettmann
Kontakt
Raum 1.05
Tagespflegevermittlung
- Telefon:
- (02173) 951-5163
- Telefax:
- (02173) 951-255163
- E-Mail:
-
PKamnik@monheim.de
Adresse
Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17 c
40789 Monheim am Rhein






