Förderung von Kindern und Jugendlichen
Die kommunale Jugendförderung unterstützt und fördert die Persönlichkeitsentwicklung und ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen.
Grundlage der Arbeit der Jugendförderung ist das
Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFördG NRW). Es enthält Regelungen zur Jugendverbandsarbeit (§ 11), zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit (§ 12), zur Jugendsozialarbeit (§13) und zum Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§ 14).
In Monheim am Rhein gibt es verschiedene
offene Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Dort entdecken und entwickeln sie ihre kreativen Fähigkeiten und erwerben frühzeitig soziale Kompetenz.

- Aktionsmobil
Das
Aktionsmobil und die
mobile Skater-Anlage bieten Spiel- und Sportmöglichkeiten an wechselnden Standorten im Stadtgebiet. Jeweils im Sommerhalbjahr unterhält der Verein Abenteuerspielplatz Monheim am Rhein einen betreuten
Abenteuerspielplatz.
Die städtische Jugendförderung kümmert sich um die Entwicklung und Verbesserung der Freizeit-Infrastruktur für Kinder und Jugendliche. Sie organisiert kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel den
Monheimer Kindertag und veranstaltet und koordiniert
Ferienangebote für Kinder.

- Skater auf der mobilen Skateranlage
Die städtische Jugendförderung kümmert sich um die Entwicklung und Verbesserung der Freizeit-Infrastruktur für Kinder und Jugendliche. Sie organisiert kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel den
Monheimer Kindertag und veranstaltet und koordiniert
Ferienangebote für Kinder.
Die städtische Jugendförderung unterstützt und berät die
freien Träger der offenen und verbandlichen Jugendarbeit. Sie fördert die Partizipation von Kindern- und Jugendlichen am kommunalen Geschehen und begleitet das
Jugendparlament der Stadt Monheim am Rhein bei seiner Arbeit.
Die städtische Jugendförderung ist auch die zuständige Fachstelle für den
erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und für Kriminal- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen. Sie wirkt an der Planung, Gestaltung und Qualitätsentwicklung der
städtischen Spielplätze und Spielflächen für Kinder und Jugendliche mit und ist
fachberatende Stelle für die Offene Ganztagsschule in Monheim am Rhein. Zudem koordiniert sie das Projekt
„Notinsel“.
Kinder- und Jugendförderplan
Gemäß § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFördG NRW) ist seit dem Jahr 2006 in allen Kommunen und Kreisen ein kommunaler Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen und vom Jugendhilfeausschuss (JHA) jeweils für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretungskörperschaft zu beschließen.
Grundlage für die Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes ist die kommunale Jugendhilfeplanung. Im Förderplan werden die wesentlichen Ziele, geplanten Maßnahmen, Qualitätskriterien sowie der Umfang des bereitgestellten finanziellen Budgets der örtlichen Kinder- und Jugendförderung dargestellt und verbindlich festgeschrieben. Dadurch soll für alle Beteiligten ein Mehr an Planungssicherheit entstehen.
Die Existenz eines gültigen kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes ist für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Voraussetzung für den Erhalt finanzieller Zuwendungen für Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung durch das Land.
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Monheim am Rhein
Anhang zum Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Monheim am Rhein
Kinder- und Jugendring
Die in Monheim am Rhein tätigen freien Jugendverbände haben sich im Februar 1979 zum Kinder- und Jugendring zusammengeschlossen.
Mit diesem Schritt wollten die Jugendverbände ihre gemeinsamen Interessen fördern und für eine verlässliche Kinder- und Jugendpolitik in Monheim am Rhein eintreten. Neben dem Kinder- und Jugendring und seinen Mitgliedern sind andere freie Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Monheim am Rhein der
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM), der
Verein Abenteuerspielplatz Monheim am Rhein und der Deutsche Kinderschutzbund.
„Nix zu suffe für Kids“ – Spiel und Spaß an Altweiber

- Plakat zur Aktion „Nix zu suffe für Kids“ (Grafik: Strich!Punkt)
Spiel, Spaß und Musik in Sporthallen und Jugendhäusern gibt es am Altweiber-Donnerstag. Im Rahmen der Aktion „Nix zu suffe für Kids“ können Kinder- und Jugendliche sich in verschiedenen Sportarten versuchen. Teilnehmen können Mädchen und Jungen ab zwölf Jahren in sportlicher Verkleidung und mit Turnschuhen mit heller Sohle.
Die Aktion „Nix zu suffe für Kids“ wurde im Jahr 2000 begonnen. Initiatoren waren städtisches Jugendamt und Ordnungsbüro, Polizei, Schulen, Kinder- und Jugendring, Sportvereine und Gromoka. Das erfolgreiche Kontrastprogramm gegen übermäßigen Alkoholkonsum von Jugendlichen findet jedes Jahr am Altweiber-Donnerstag statt.
Nicht nur an Altweiber, sondern an allen „Tollen Tagen“ überwachen Stadt und Polizei in Läden und Kiosken die Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes. Die Verkaufsstellen werden vorab über die geltende Rechtslage informiert. Überall im Stadtgebiet ist das Aktionsplakat mit dem Slogan „Nix zu suffe für Kids” zu sehen.
Mit dem Plakat werden auch Eltern und Erwachsene auf ihre Verantwortung für den Umgang mit Alkohol – nicht nur im Karneval – hingewiesen. Unter das Jugendschutzgesetz fallen auch die sogenannten Alkopops. Die Mischgetränke dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
Impressionen von der Aktion „Nix zu suffe für Kids“ 2010
Telefon: (02173) 951-5140
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz dient dem Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Wichtige Themen sind: Gewalt- und Kriminalprävention, Suchtpräventíon, Gesundheitsförderung und Jugendmedienschutz.
Maßnahmen und Projekte des Kinder- und Jugendschutzes („Nix zu suffe für Kids“, Klassenbesuche zur Kriminalprävention, Infoveranstaltungen zum Jugendmedienschutz, Fortbildungen und Schulungen) werden von der städtischen Jugendförderung aus initiiert und koordiniert.
Die Fachstelle leitet den städtischen Arbeitskreis Kriminalprävention und ist Informations- und Anlaufstelle für alle Fragen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Gewaltprävention

- Titelbild der Broschüre "Sag Stop zu Gewalt"
Eine Broschüre und ein Plakat zur kommunalen Gewaltprävention haben Jugendliche für Jugendliche in Kooperation mit Jugendparlament, Jugendförderung und Polizei erarbeitet. Plakat und Broschüre liegen in den weiterführenden Schulen und allen öffentlichen Institutionen im Stadtgebiet aus und sind dort erhältlich.
Broschüre „Sag ‚Stop‘ zu Gewalt” abrufen
Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW)
Seit Anfang 2008 gilt das neue Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen. Beim Jugendschutz hat sich nichts geändert, die Lage ist klar: Jugendlichen (unter 18 Jahren) darf das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden (§ 10 JuSchG).
Alkoholabgabe an Jugendliche
Hier gibt es keine Änderung im Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Es gibt keine Heraufsetzung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre bei der Abgabe von "anderen alkoholischen Getränken". Die Rechtslage nach dem JuSchG ist weiterhin:
- Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel erst ab 18 Jahren
- Bier, Wein etc. ab 16 Jahren (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 JuSchG)
Übersicht zum Jugendschutzgesetz
Telefon: (02173) 951-5140
Jugendleiter/in-Card (Juleica)

- Jugendleiter/in-Card
Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus.
Um ihre Stellung zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, gibt es die bundeseinheitliche Karte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica). Vorläufer war seit 1982 der bundeseinheitliche Jugendgruppenleiterausweis, der 1998 durch die Juleica abgelöst wurde.
Alle Informationen zur Juleica
Direkt zu den Antragsformularen
Richtlinien und Formulare zur Förderung der freien Jugendarbeit
Jugendparlament

- Logo des Jugendparlaments
Das Jugendparlament ist die kommunalpolitische Vertretung der Monheimer Jugendlichen und wird alle zwei Jahre gewählt, zum nächsten Mal im Februar 2013. Wählen und gewählt werden können Mädchen und Jungen der Altersgruppe 13 bis 17 Jahre.
Das Jugendparlament soll:
- für alle Monheimer Jugendlichen sprechen und tätig werden,
- die Beteiligung von Jugendlichen an politischen und verwaltungsmäßigen Planungs- und Entscheidungsprozessen ermöglichen und sicherstellen,
- auf die Belange von Jugendlichen aufmerksam machen,
- das bessere Verständnis zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, ethnischer Herkünfte, Kulturen und Konfessionen fördern,
- zur politischen Aufklärung und Bildung beitragen.
Büro des Jugendparlaments:
Haus der Jugend
Tempelhofer Straße 17
Mittwoch 16 bis 18 Uhr
Kinderspielplätze und Spielflächen für Kinder und Jugendliche
Die städtischen Kinderspielplätze und Spielflächen für Kinder und Jugendliche sind Orte für Spiel, Aufenthalt und Begegnung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Sie dienen der spielerischen und sportlichen Betätigung, der Erholung und der Entspannung.
Die städtische Jugendförderung kümmert sich gemeinsam mit der Abteilung Grünflächen um die Planung, Gestaltung und Qualitätsentwicklung der
städtischen Kinderspielplätze.
Im Auftrag der Jugendförderung fahren regelmäßig zwei Mitarbeiter des Jugendamtes als Spielplatz-Scouts die Kinderspielplätze der Stadt an, geben auf eine spielplatzgerechte Nutzung der Spielplätze Acht und stehen den Nutzern und Anwohnern der Spielplätze als städtische Kontaktpersonen zur Verfügung.
Die städtische Jugendförderung begleitet und koordiniert auch die Arbeit der städtischen
Spielplatzpaten, die sich im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement ehrenamtlich um den Zustand und die Qualität von Kinderspielplätzen kümmern.
Telefon: (02173) 951-5140
