Man begegnet ihnen am Deich, in der Innenstadt, im Wald oder führt sie selbst an der Leine: Rund 2400 Hunde fühlen sich in Monheim am Rhein wohl. Ihre Hinterlassenschaften sind für viele Monheimer aber immer wieder ein Ärgernis. In diesem Zusammenhang mahnt die Stadt Monheim am Rhein heimische Hundehalter, jedes Geschäft ihrer Vierbeiner zu entsorgen.
In der Ordnungsbehördlichen Verordnung heißt es dazu: „Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat die durch Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen." Doch nicht alle Hundehaltenden halten sich an diese Regel. Im Bürgerpark Baumberg, am Heinrich-Zille-Platz, auf der Monheimer Bürgerwiese und auf dem Weg zwischen Opladener Straße und Alfred-Nobel-Straße entlang des Monbag-Sees sind die Verschmutzungen besonders auffällig. „Häufig sind auch Verbindungswege mit kleineren Grünflächen beschmutzt, zum Beispiel der Kapfenberger Weg“, berichtet Gärtnermeister Jan-Philipp Blume, in der Stadtverwaltung verantwortlich für Grünflächen. Nicht nur Bürger beschweren sich. „Auch die Kollegen der städtischen Grünkolonnen und Gärtner oder Kontrolleure, die wir als Stadt beauftragen, sind täglich mit dem erhöhten Kotproblem und dem Gestank konfrontiert. Das geht so nicht“, macht Blume klar.
Die Stadt versucht, die Hundehaltenden beim Nachkommen ihrer Pflichten mit Hundekotbeutelstationen zu unterstützen. An Orten mit erhöhtem Bedarf stehen, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, rund 40 Stationen, an denen sich Hundehaltende mit Beuteln bedienen können. „Wir haben gerade wieder 400.000 neue Beutel bestellt, die von den städtischen Betrieben auf die Stationen verteilt werden“, erklärt Blume. Nach Gebrauch sind die Tüten nicht in den Grünanlagen, sondern in den öffentlichen Mülltonnen zu entsorgen.
Um der Problematik des wilden Kots, vor allem auf Kinderspielplätzen und in Parkanlagen, weiter zu begegnen, plant der kommunale Ordnungsdienst verstärkte Kontrollen. Auch in der Vergangenheit gab es bereits regelmäßige Kontrollen, viele Hundehaltende halten sich aber immer noch nicht an die Regeln. Wer bei einem Verstoß erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 55 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen ist auch ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit nicht ausgeschlossen.
Auf Straßen, Gehwegen und Parks müssen Hunde stets an der Leine geführt werden. Ausnahmen sind ebenfalls in der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. So dürfen Hunde unter anderem an der Baumberger Bonhoefferstraße zwischen Kleingartenanlagen und Holzweg, auf dem Parkplatz an der Baumberger Bürgerwiese, zwischen dem Bootshaus an der Kapellenstraße und dem Deich und an der Alfred-Nobel-Straße zwischen Bleer Straße und dem Kleingartenverein frei herumlaufen. Hinterlassenschaften müssen Besitzer aber auch hier einsammeln. (bh)