Zum Abschluss der umfangreichen Modernisierungsarbeiten 2020 und 2021 findet in der Holzweg-Passage zum Jahresausklang erstmals ein kleiner aber feiner Weihnachtsmarkt statt. Auf dem Hölzchenmarkt werden in dieser Woche von Donnerstag bis Samstag, 16. bis 18. Dezember, in liebevoll dekorierten Hütten kleine Leckereien, weihnachtliche Geschenkartikel und außergewöhnliche Handwerksarbeiten von lokalen Händlerinnen und Händlern angeboten.
Das Sortiment reicht von Selbstgenähtem über Keramik- und Holzarbeiten bis hin zu Weihnachtsdekoration, Geschenkartikeln, Grußkarten und Schmuck. Die saisonale Ware in den Hütten erweitert somit die ohnehin zuletzt deutlich gesteigerten Einkaufsmöglichkeiten in der Passage. Auch das zusätzliche Gastronomieangebot lockt auf den Hölzchenmarkt. Besucherinnen und Besuchern können sich auf Glühwein, Punsch und Kakao sowie auf Plätzchen oder heißen Grünkohl freuen. Leuchtende Weihnachtssterne und geschmückte Weihnachtsbäume sorgen für ein stimmungsvolles Ambiente im aufgewerteten Zentrum.
Die Holzweg-Passage lädt mit diesen drei Aktionstagen zum Bummeln in gemütlicher Atmosphäre und zu einem kleinen weihnachtlich-nachbarschaftlichen Highlight in Baumberg ein. Die Buden des Hölzchenmarktes sind am Donnerstag und Freitag von 11 bis 19 Uhr sowie am Samstag von 11 bis 15 Uhr geöffnet. Am Samstag wird ein Bläser-Ensemble der städtischen Musikschule um 11 und 12 Uhr aufspielen.
Auf dem Hölzchenmarkt gelten für alle Besuchenden ab 18 Jahren die 2G-Regeln. Das heißt, wer 18 Jahre oder älter ist, muss entweder genesen oder geimpft sein. Schülerinnen und Schüler unter 18 gelten durch die regelmäßigen Schultestungen als getestet. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Testnachweis erbringen. Ein eigens eingesetzter Sicherheitsdienst kontrolliert und dokumentiert die Einhaltung der auch am Marktgelände nochmal ausgehängten Regeln stichprobenartig. Der Baumberger Hölzchenmarkt ist bewusst nicht zu eng aufgebaut. Die Corona-Schutzverordnung empfiehlt jedoch auch im Freien das Tragen einer Maske, wenn Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Für das Betreten der Geschäfte sind sie ohnehin Pflicht. (ts)