Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2007


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Monheim am Rhein gemäß § 15 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Monheim am Rhein

Bekanntgabe

Gemäß § 79 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW 1994, S. 666/SGV NW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Monheim am Rhein für das Haushaltsjahr 2007 samt Anlagen an den Tagen

vom 26.02.2007 bis 02.03.2007 und

vom 05.03.2007 bis 06.03.2007

während der Dienstzeiten

montags bis mittwochs von 8 bis 12 und von 13 bis 15.30 Uhr

donnerstags von 8 bis 12 und von 13 bis 17.30 Uhr

freitags von 8 bis 12 Uhr

bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein, Kämmerei, Rathausplatz 2, Zimmer 154, 40789 Monheim am Rhein, öffentlich aus.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.

Die Einwendungen können bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein, Kämmerei, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.

Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.



Der Bürgermeister

Im Auftrag



Herrmann

Kämmerer

 

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