Bekanntmachung des Wahlleiters über die Ersatzbestimmung für die aus dem Rat der Stadt ausscheidende Ratsfrau Andrea Stamm (Bündnis 90 / Die Grünen)

Ratsfrau Andrea Stamm (Bündnis 90 / Die Grünen) hat am 21. Oktober 2013 mit Ablauf des 31. Oktober 2013 auf ihr Mandat im Rat der Stadt Monheim am Rhein verzichtet.

Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG)  stelle ich fest, dass als Nachfolger aus der Reserveliste der Partei Bündnis 90 / Die Grünen Herr Stephan Emmler, Lortzingweg 6, 40789 Monheim am Rhein, in den Rat der Stadt Monheim am Rhein nachrückt.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Kommunalwahl am 30. August 2009 teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats vom Tage der Bekanntmachung an Einspruch erheben.

Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Stadtverwaltung Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Monheim am Rhein, den 8. November 2013

Der Wahlleiter

Roland Liebermann

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