Städtische Betriebe rücken frühmorgens aus / Räumpflichten der Privaten
Der Winter kann kommen. Auf glatte Straßen sind die Städtischen Betriebe gut vorbereitet. Das neue 15 Meter hohe Silo auf dem Betriebshof an der Siemensstraße ist mit rund 100 Tonnen feinkörnigem Streusalz gefüllt. Einsatzplan und Rufbereitschaft gewährleisten, dass bei Schnee und Eis die orangefarbenen Streufahrzeuge in den frühen Morgenstunden ausrücken.
Drei große Fahrzeuge mit Spezialausrüstung, davon zwei Unimogs, sind dann ab 4 Uhr im Winterdienst unterwegs. Sie verteilen – elektronisch dosiert – ein Gemisch aus Salz und flüssigem Kalziumchlorid, das bis zu minus acht Grad wirksam bleibt. Zwei weitere kleinere Fahrzeuge werden auf den Rad- und Gehwegen eingesetzt.
Vorrang haben jene Straßen, auf denen Berufspendler und Buslinien verkehren, sowie die Schulwege. Gefahrenstellen wie Zebrastreifen und Treppen werden in Handarbeit besonders gründlich geräumt. In Parks und Grünanlagen wird nicht das Salzgemisch gestreut, sondern ein Granulat.
Auf privaten Grundstücken sind gemäß der vom Rat beschlossenen Straßenreinigungssatzung die Eigentümer zum Räumen verpflichtet. Die Gehwege müssen sie in einer Breite von 1,50 Meter vom Schnee befreien. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mitteln verwendet werden, Tausalz ist nur bei extremen Wetterunbilden wie Eisregen erlaubt.
Wenn nachts Schnee fällt, muss er an Werktagen bis 7 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Der Schnee ist auf der Fahrbahnseite des Gehwegs zu lagern. Schnee und Eis dürfen nicht von den Grundstücken auf die Straße geschaufelt werden.
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (pdf-Datei, 34 kb)
Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (pdf-Datei, 80 kb)