Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen

VHS bietet Informationsabend über die gesetzlichen Regelungen im Pflegefall an

Pflege kostet Geld. Und nicht immer reicht dafür die eigene Rente oder das Pflegegeld. Bevor der Sozialstaat einspringt, werden die Kinder des Pflegebedürftigen entsprechend den unterhaltsrechtlichen Regelungen herangezogen. Wie groß die finanzielle Belastung sein wird, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen und die tatsächliche Praxis verschafft Klarheit bezüglich des Elternunterhalts. Die Volkshochschule bietet in Kooperation mit dem Vortragsdienst „Geld & Haushalt“ der Finanzgruppe des Sparkassenverbandes einen Informationsabend an.

Die Veranstaltung (Kursnummer 1411) mit der Juristin Claudia Eckermann-Seel findet am Dienstag, 29. September, von 18.30 bis 20 Uhr im VHS-Saal an der Tempelhofer Straße 15 statt. Die Teilnahme ist entgeltfrei. Anmelden kann man sich im Internet unter <link http: www.vhs.monheim.de>www.vhs.monheim.de oder per Telefon: (02173) 951-743. (nj)

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