Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 980 Abs. 1 BGB
Bei den nachstehend aufgeführten Fundgegenständen ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen und die Finder haben darauf verzichtet, Eigentum an diesen Gegenständen zu erwerben.
Die Verlierer werden daher aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung ihre Rechte an den Fundgegenständen beim Bürgerbüro der Stadt Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, anzumelden.
1 Autoabdeckplane
6 Handschuhe
4 Ohrringe
3 Mützen
2 Rucksäcke
1 Bauchtasche
3 Armbänder
1 Fahrradschloss
1 Schlüsselmäppchen
1 Fernbedienung
3 PKW-Federn
2 Motorradhelme
1 Fußbank
1 Hundemaulkorb
1 Tuch
1 Krankenfahrstuhl
4 Geldbörsen
15 Handys
1 Regenschirm
5 Uhren
1 Handtuch
2 Spielzeuge
4 Taschen
1 Kosmetikartikel
1 Taschenrechner
2 Sitzauflagen
3 PKW-Federbeine
1 Kabeltrommel
2 Schmuckstücke
1 Fahrradcomputer
1 Aktenkoffer
2 Kinderwagen
71 Fahrräder
17 Brillen
2 Paar Schuhe
1 Decke
1 Kugelschreiber
3 Kleidungsstücke
5 Haarartikel
1 Möbeltresor
1 GPS Bluetooth
35 CDs
1 Ring
1 Fahrradhelm
1 Eimer
1 Walky-Talky
2 Radkappen
1 Kindermotorrad (Trike)
2 Kickboards
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Neuwerger