Versteigerung von Fundsachen der Stadt Monheim am Rhein

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 980 Abs. 1 BGB

Bei den nachstehend aufgeführten Fundgegenständen ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen und die Finder haben darauf verzichtet, Eigentum an diesen Gegenständen zu erwerben.

Die Verlierer werden daher aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung ihre Rechte an den Fundgegenständen beim Bürgerbüro der Stadt Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, anzumelden.

Nach Fristablauf werden die Fundgegenstände am 10. Juni 2011 ab 14 Uhr auf dem „Eier-Platz“ (Heinestraße) öffentlich versteigert:

 

ca. 85 Fahrräder

1 Gehstock

14 Schmuckgegenstände

1 Bluetooth-Ohrstecker

1 Musikanlage

1 Unterarmgehhilfe

1 Kickboard

3 Uhren

1 MP3-Player

1 Handtasche

1 Autodachbox

4 Kinderwagen

1 Puppenwagen

 

Der Bürgermeister

Im Auftrag

Pankonin

Neue Nachrichten

„Science Slam unter’m Apfelbaum“ als Frühlingsausgabe im Sojus 7

mehr

Das Amtsblatt der Stadt Monheim am Rhein Nr. 7 vom 28. März 2024 ist erschienen. Es enthält folgende Öffentliche Bekanntmachungen:

mehr

Kurzfristig sind noch Anmeldungen für kostenlose Veranstaltungen möglich

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben