Versteigerung von Fundsachen der Stadt Monheim am Rhein

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 980 Abs. 1 BGB

Bei den nachstehend aufgeführten Fundgegenständen ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen und die Finder haben darauf verzichtet, Eigentum an diesen Gegenständen zu erwerben.

Die Verlierer werden daher aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung ihre Rechte an den Fundgegenständen beim Bürgerbüro der Stadt Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, anzumelden.

Nach Fristablauf werden die Fundgegenstände am 10. Juni 2011 ab 14 Uhr auf dem „Eier-Platz“ (Heinestraße) öffentlich versteigert:

 

ca. 85 Fahrräder

1 Gehstock

14 Schmuckgegenstände

1 Bluetooth-Ohrstecker

1 Musikanlage

1 Unterarmgehhilfe

1 Kickboard

3 Uhren

1 MP3-Player

1 Handtasche

1 Autodachbox

4 Kinderwagen

1 Puppenwagen

 

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