Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 07.04.2008


Auf Grund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516) wird für die Stadt Monheim am Rhein gemäß dem Beschluss des Rates vom 03.04.2008 verordnet:

 

§ 1

Verkaufsstellen im Stadtteil Monheim dürfen am

Sonntag, dem 25.05.2008,

Sonntag, dem 31.08.2008 und

Sonntag, dem 09.11.2008

in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offenhält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu € 500,-- geahndet werden.

§ 3

Die Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Die vorstehende Verordnung wird hiermit verkündet.

Monheim am Rhein, den 07.04.2008

Stadt Monheim am Rhein

als örtliche Ordnungsbehörde


Dr. Thomas Dünchheim

Bürgermeister

Neue Nachrichten

Ergebnisse der Proben werden am 24. April bei Abschlusskonzert in der Aula präsentiert

mehr

Die „ISS-Mehrsprachige Kindertagesstätten gGmbH“ übergibt den Staffelstab an die „educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH“

mehr

Unternehmen für Spezialmaschinen und Teleskopbagger wirbt bei der Ausbildungsbörse um Nachwuchskräfte

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben