Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Monheim am Rhein vom 14. Juni 2007


Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat am 06.06.2007 für die Durchführung der in den §§ 59 Abs. 3, 101 – 104 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498), enthaltenen Bestimmungen folgende Rechnungsprüfungsordnung beschlossen:

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