Öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen


Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen hat in seiner Sitzung vom 15.05.2008 die öffentliche Auslegung der Bebauungspläne

• 112 M (Brauereigelände)

• 115 M (St. Marien-Altenheim) – vorhabenbezogener Bebauungsplan

gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Pläne einschließlich deren Begründungen liegen in der Zeit vom:

03.06.2008 – 04.07.2008 einschließlich

im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein, Fachbereich Stadtplanung und Bauwesen, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, II. Obergeschoss, zwischen Zimmer 219 und 220

während der Dienstzeiten aus und zwar:


Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Donnerstag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr

Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Während dieser Zeit können zu den Bauleitplänen Anregungen, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. In den Zimmern 218 und 219 werden Anregungen, die zur Niederschrift vorgebracht werden sollen, entgegen genommen sowie auf Wunsch Auskünfte erteilt.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Planungen unter [extern]http://monheim.de/rathaus/bauleitplanung einzusehen bzw. Anregungen per Email an [E-Mail]stadtplanung@monheim.de abzugeben.

Die Geltungsbereiche der Pläne sind aus den nachfolgenden abgedruckten Planausschnitten ersichtlich.

Hinweis:

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben wurden können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Monheim am Rhein, 20.05.2008

Der Bürgermeister

Dr. Thomas Dünchheim


Geltungsbereich der Bebauungspläne:

112 M (Brauereigelände) (pdf-Datei, 681 kb)

115 M (St. Marien-Altenheim) - vorhabenbezogener Bebauungsplan (pdf-Datei, 125 kb)

Neue Nachrichten

Ergebnisse der Proben werden am 24. April bei Abschlusskonzert in der Aula präsentiert

mehr

Die „ISS-Mehrsprachige Kindertagesstätten gGmbH“ übergibt den Staffelstab an die „educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH“

mehr

Unternehmen für Spezialmaschinen und Teleskopbagger wirbt bei der Ausbildungsbörse um Nachwuchskräfte

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben