Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen hat in seiner Sitzung vom 15.05.2008 die öffentliche Auslegung der Bebauungspläne
• 112 M (Brauereigelände)
• 115 M (St. Marien-Altenheim) – vorhabenbezogener Bebauungsplan
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Pläne einschließlich deren Begründungen liegen in der Zeit vom:
03.06.2008 – 04.07.2008 einschließlich
im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein, Fachbereich Stadtplanung und Bauwesen, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, II. Obergeschoss, zwischen Zimmer 219 und 220
während der Dienstzeiten aus und zwar:
Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Während dieser Zeit können zu den Bauleitplänen Anregungen, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. In den Zimmern 218 und 219 werden Anregungen, die zur Niederschrift vorgebracht werden sollen, entgegen genommen sowie auf Wunsch Auskünfte erteilt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Planungen unter http://monheim.de/rathaus/bauleitplanung einzusehen bzw. Anregungen per Email an stadtplanung@monheim.de abzugeben.
Die Geltungsbereiche der Pläne sind aus den nachfolgenden abgedruckten Planausschnitten ersichtlich.
Hinweis:
Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben wurden können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Monheim am Rhein, 20.05.2008
Der Bürgermeister
Dr. Thomas Dünchheim
Geltungsbereich der Bebauungspläne:
112 M (Brauereigelände) (pdf-Datei, 681 kb)
115 M (St. Marien-Altenheim) - vorhabenbezogener Bebauungsplan (pdf-Datei, 125 kb)