Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007


Bekanntgabe

Gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW 1994. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S.498) liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Monheim am Rhein für das Haushaltsjahr 2007 samt Anlagen an den Tagen (ausgenommen Feiertage)

vom 17.10.2007 bis 08.11.2007


während der Dienstzeiten


montags bis mittwochs von 08.00 h bis 12.00 h und von 13.00 h bis 15.30 h,

donnerstags von 08.00 h bis 12.00 h und von 13.00 h bis 17.30 h,

freitags von 08.00 h bis 12.00 h


bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein – Finanzen –, Rathausplatz 2, Zimmer 152, 40789 Monheim am Rhein öffentlich aus.


Gegen den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung 2007 können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Frist endet demnach mit Ablauf des 31.10.2007.


Die Einwendungen können bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein – Kämmerei –, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.


Der Bürgermeister

Im Auftrag

Herrmann

Kämmerer

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