Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 49 B – 1. Änderung – Gewerbegebiet Knipprather Busch


Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen hat in seiner Sitzung vom 28.08.2008 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans

• 49 B – 1. Änderung – Gewerbegebiet Knipprather Busch

gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Plan einschließlich dessen Begründung liegt in der Zeit vom:


19.09.2008 – 20.10.2008 einschließlich

im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein, Fachbereich Stadtplanung und Bauwesen, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, II. Obergeschoss, zwischen Zimmer 219 und 220


während der Dienstzeiten aus und zwar:


Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Donnerstag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr

Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr


Während dieser Zeit können zu dem Bauleitplan Anregungen, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. In den Zimmern 218 und 219 werden Anregungen, die zur Niederschrift vorgebracht werden sollen, entgegengenommen sowie auf Wunsch Auskünfte erteilt.


Es besteht auch die Möglichkeit, die Planung unter [extern]http://monheim.de/rathaus/bauleitplanung

einzusehen bzw. Anregungen per Email an [E-Mail]stadtplanung@monheim.de abzugeben.

Der Geltungsbereich des Planes ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich.


Hinweis:

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben wurden können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Bau – und Verkehrswesen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Monheim am Rhein, 04.09.2008


Der Bürgermeister


Dr. Thomas Dünchheim

Geltungsbereich des Bebauungsplans:

49 B – 1. Änderung – Gewerbegebiet Knipprather Busch (pdf-Datei, 712 kb)

 

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