Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 05.03.2008 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
• 114 M Erweiterung Rathauscenter
gem. § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Die Planungen einschließlich deren Begründung liegt in der Zeit vom:
20.03.2008 – 22.04.2008 einschließlich im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein,
Bereich 61 – Wirtschaftsförderung und Stadtplanung,
Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein,
II. Obergeschoss, zwischen Zimmer 219 und 220
während der Dienstzeiten und zwar:
Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Während dieser Zeit können zu den Planentwürfen Anregungen schriftlich oder zu Niederschrift vorgebracht werden. In den Zimmern 218, 219, 220 und 222 werden Anregungen, die zur Niederschrift vorgebracht werden sollen, entgegengenommen und auf Wunsch Auskünfte erteilt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Planungen unter http://monheim.de/rathaus/bauleitplanung einzusehen bzw. Anregungen per Email an stadtplanung@monheim.de abzugeben.
Der Geltungsbereich der Bebauungspläne ist aus den nachfolgend abgedruckten Planausschnitten ersichtlich:
114 M (Erweiterung Rathauscenter) (pdf-Datei, 746 kb)
Im Einzelnen werden im Vergleich zu der letzen Auslage folgende Änderungen vorgenommen:
1. Das vorliegende Schallgutachten ist als planungsrechtliche Festsetzung in den Bebauungsplan mit eingeflossen. Es werden sowohl Festsetzungen zum Schutz der angrenzenden Bebauung (Lärmkontingente), als auch Festsetzungen zum Schutz des Neubauvorhabens (Schallschutzklassen der Fassaden) getroffen.
2. Der Geltungsbereich wurde auf Grund der Verfügbarkeit von Grundstücken im westlichen Bereich auf das erforderliche Maß reduziert. Der nördliche Bereich um die Lok wurde herausgenommen. Hier sind keine Veränderungen mehr geplant.
3. Vergnügungsstätten werden im EG ausgeschlossen und im Obergeschoss nur ausnahmsweise zugelassen.
4. Die Begründung wurde entsprechend angepasst.
Es werden nur Stellungnahmen die sich auf die vorgenommenen Änderungen beziehen berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Bau – und Verkehrswesen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Monheim am Rhein, 11.03.2008
Der Bürgermeister
Dr. Thomas Dünchheim