Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen


Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Monheim am Rhein für die Strafkammern des Landgerichts Düsseldorf, das gemeinsame Schöffengericht bei dem Amtsgericht Düsseldorf und das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Langenfeld

 

Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 05.06.2008 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Monheim am Rhein für das Landgericht Düsseldorf und die Amtsgerichte Düsseldorf und Langenfeld gefasst.

Diese Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit

vom 16. bis 20. Juni 2008

während der Dienststunden

montags, dienstags, donnerstags von 07:30 bis 17:30 Uhr

mittwochs, freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr

an der Informationszentrale des Rathauses der Stadt Monheim am Rhein,

Rathausplatz 2 (Erdgeschoss), 40789 Monheim am Rhein

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.


Monheim am Rhein, den 09.06.2008

gez. Dr. Dünchheim

Bürgermeister

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