Öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Jugendhaupt- und JugendhilfsschöffInnen für die Wahlperiode 2009–2013


 

Die Vorschlagliste für die Wahl der Jugendhaupt- und JugendhilfsschöffInnen liegt vom 26.05. – 02.06.08 im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Rathausplatz 10a, Zimmer 309, 40789 Monheim am Rhein, während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zur Einsichnahme aus.

Die Liste ist vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Monheim am Rhein in der Sitzung vom 08.05.08 aufgestellt worden.

Gegen die Vorschlagliste kann nach § 37 Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass die vorgeschlagenen Personen gem. §§ 32 – 34 GVG nicht aufgenommen werden dürfen bzw. nicht aufgenommen werden sollten.

 

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