Neue Grundsteuererklärung für Hausbesitzer wirft Fragen auf

Wo Wohneigentümerinnen und –eigentümer aus Monheim am Rhein die nötigen Informationen finden können und wie sie die Steuererklärung abgeben können

Im Geo-Portal der Stadt Monheim am Rhein lassen sich viele Informationen zum eigenen Grundstück herausfinden. Screenshot: Stadt Monheim am Rhein

Wer ein Haus oder Grundstück besitzt, muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine neue Steuererklärung abgeben. Bei der in diesem Jahr erstmals fälligen Grundsteuer-Erklärung haben viele Wohneigentümerinnen und -eigentümer noch offene Fragen.

„Abgeben muss die Steuererklärung jeder, der ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzt“, erklärt Kerstin Frey, Abteilungsleiterin der Stadtplanung. „Alles, was man braucht ist der Grundbuchauszug. Anders, als viele denken, wird keine kostenpflichtige Flurkarte oder ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigt.“ Aus dem Grundbuchauszug, den man ja ohnehin in seinen Akten aufbewahrt, gehen die meisten Informationen schon hervor, so Frey. 

Des Weiteren werde folgendes abgefragt:

• Größe des Grundstücks

• Grundbuchblattnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück

• Für Eigentumswohnungen: Mieteigentumsanteil am Grundstück

• Steuernummer

• Aktenzeichen des Grundstücks

• Bodenrichtwert

• Genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949)

• Wohnfläche

• Anzahl der Garagenstellplätze

• Kontaktdaten

Informationen zum Grundstück, wie beispielsweise auch die Flurstücksnummer können über das städtische Geo-Informationsportal GIS abgerufen werden. Unter der URL [extern]geoportal.monheim.de/mapbender/application/geoportal sind zudem kostenfrei weitere Informationen zum Grundstück wie zum Beispiel Bebaubarkeit mittels Bebauungsplan zu bekommen. Weitere benötigte Informationen für die Grundsteuererklärung zum Bodenrichtwert können über das Portal des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land NRW namens BORIS unter [extern]www.boris.nrw.de abgerufen werden.

Die Grundsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle die Städte und Gemeinden, denn sie fließt direkt in Projekte, die der Kommune zu Gute kommen. Mit ihr werden Schulen saniert, Straßen und Spielplätze gebaut, sowie Feuerwehr und Krankenhäuser finanziert. Die Reform der Grundsteuer, die 2019 beschlossen wurde, sorgt dafür, dass ab 1. Juli 2022 der Grundbesitz völlig neu und – aus Sicht der Bundesregierung – fairer bewertet wird. Zudem soll das Gesetz unter anderem die Spekulation mit Bauland verhindern, die vor allem in Ballungsgebieten verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Bauland wird teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Künftig können Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese sogenannte Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nimmt das zuständige Finanzamt nur noch online entgegen. Dazu können Bürgerinnen und Bürger das Portal „Mein ELSTER“ verwenden. Ab sofort stehen dort entsprechende Formulare bereit. Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums [extern]www.bundesfinanzministerium.de werden alle Informationen rund um die neue Grundsteuer detailliert zusammengefasst und erklärt. (pm)

Neue Nachrichten

Stadtverwaltung will freiwilliges Engagement weiter voranbringen

mehr

Ab Dienstag, 30. April, wird die Lottenstraße für vier Tage gesperrt

mehr

Amtskollege Daniel Zimmermann schickt Glückwünsche in die polnische Partnerstadt

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben