Kursierendes Gewerbeverzeichnis ist nicht amtlich

Stadtverwaltung warnt vor Ergänzungen / Niemand ist zur Ausfüllung verpflichtet

Die Stadtverwaltung weist aus aktuellem Anlass auf ein Telefax des Anbieters „Zentrales Gewerbeverzeichnis.info“ hin. Unter Setzung einer sehr kurzen Frist wird dort zur Korrektur oder möglichen Ergänzungen von Einträgen aufgefordert. Es ist damit zu rechnen, dass Monheimer Gewerbetreibende ein solches Fax erhalten. Es handelt sich dabei aber keinesfalls um ein amtliches Gewerbeverzeichnis.

Niemand ist verpflichtet, dieses Fax ausgefüllt zurück zu senden. Vorsicht: Sobald jemand Kontaktdaten ergänzt, fallen Kosten von 780 Euro an. (nj)

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Das Amtsblatt der Stadt Monheim am Rhein Nr. 7 vom 28. März 2024 ist erschienen. Es enthält folgende Öffentliche Bekanntmachungen:

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