Kreisumlage: Verwaltungsgericht gibt der Stadt Monheim am Rhein Recht

Urteil vom Donnerstag erklärt die vom Kreis Mettmann praktizierte Finanzierung von Förderschulen über die allgemeine Kreisumlage für rechtswidrig

Der Kreis Mettmann hat die Stadt Monheim am Rhein teilweise zu Unrecht zur Kreisumlage für das Jahr 2016 herangezogen. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Urteil vom Donnerstag, 16. November, entschieden.

In den Ausführungen des Verwaltungsgerichts heißt es unter anderem: Mit ihrer Klage gegen den Kreis hat die Stadt Monheim am Rhein geltend gemacht, dass unter anderem die Förderschulen in Trägerschaft des Kreises nicht über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden dürfen. Insoweit sei nach den Regeln der Kreisordnung vielmehr zwingend eine Teilkreisumlage zu erheben, weil die betroffenen Schulen nicht allen kreisangehörigen Städten in gleichem Maß zugute kämen. Die Stadt Monheim am Rhein hatte den Bescheid des Kreises über die Heranziehung zur Kreisumlage für das Jahr 2016 im Umfang von rund 1,7 Millionen Euro von insgesamt rund 120 Millionen Euro angefochten.

Das Verwaltungsgericht ist der Argumentation der Stadt gefolgt. Der Vorsitzende führte zur Begründung des Urteils aus: „Die Schülerzahlen der betroffenen Schulen zeigten deutlich, dass die Schüler die jeweils wohnortnächste Schule besuchen und die einzelnen Schulen deshalb jeweils bestimmten Städten besonders zugute kommen. Es kommt nicht – wie der Kreis Mettmann meint – auf das kreisweite Förderschulangebot insgesamt, sondern auf die einzelne Schule an.“ Die Schulen seien selbständige Einrichtungen, da diese rechtlich und organisatorisch eigenständig seien. Daran ändere es nichts, dass die Schulen die gleichen Förderschwerpunkte anböten und ein einheitliches pädagogisches Konzept erarbeitet worden sei.

„Das Urteil bestätigt unsere Auffassung voll und ganz. Es umfasst die Finanzierung für integrative Kitas in Kreisträgerschaft sowie die Schülerbeförderungs- und Schulbetriebskosten für alle Förderschulen“, sagt Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann. Das seien in Summe etwa 5,3 Millionen Euro, die der Kreis Mettmann zu Unrecht über die Kreisumlage finanziert habe. „Unser Anteil daran beträgt rund 1,7 Millionen Euro. Nun muss der Kreistag eine neue Finanzierungsregelung schaffen, zum Beispiel indem er die Kosten nach Schülerzahlen abrechnet. Die Stadt Monheim am Rhein würde dann etwa 1,2 Millionen Euro pro Jahr sparen.“

Zimmermann betont: „Unsere Klage richtete sich nicht gegen das Konzept der Förderschulen. Das tragen wir grundsätzlich mit, denn in den Förderschulen des Kreises wird gute Arbeit geleistet. Wir haben gegen die Art der Finanzierung geklagt. Das Urteil ist wichtig. Denn wir haben in den vergangenen Jahren zunehmend die Tendenz gespürt, dass einzelne kreisangehörige Städte dem Kreis Teile ihrer Aufgaben anbieten, um sich dadurch auf dem Rücken der Stadt Monheim am Rhein finanziell zu entlasten. Allein dagegen richtet sich unsere Klage.“

Monheim habe nichts dagegen, allgemein die Hauptlast bei der Finanzierung der Kreisumlage zu tragen. „Aber bitte nur für kreiseigene Aufgaben, nicht für Aufgaben, deren Finanzierung andere kreisangehörige Städte leisten müssen“, so Zimmermann.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung möglich, über den dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet. (nj)

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