Jugendhilfeausschuss wird nach der Kommunalwahl neu besetzt

Träger der freien Jugendhilfe können bis zum 30. September eigene Mitglieder vorschlagen

Nicht nur der Monheimer Stadtrat, auch der Jugendhilfeausschuss ist nach der am 13. September 2020 stattfindenden Kommunalwahl neu zu besetzen.

Anerkannte Trägerinnen und Träger der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtsverbände, die im Bereich der Jugendhilfe in Monheim am Rhein wirken, haben dabei gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz das Recht, für dieses Gremium auch selbst stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter vorzuschlagen. Der neue Rat wählt aus der Vorschlagsliste dann die Mitglieder des künftigen Jugendhilfeausschusses.

Der Gesetzgeber betont hierdurch die Bedeutung der freien Träger und des ehrenamtlichen Engagements für die Belange von Kindern und Jugendlichen sowie das partnerschaftliche Zusammenwirken von freier und öffentlicher Jugendhilfe. Die vorgeschlagenen Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Monheim am Rhein haben. Zudem müssen sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft besitzen.

Vorschläge sind bis zum 30. September an die Stadt Monheim am Rhein, Bereich Kinder Jugend und Familie, Friedenauer Straße 17c einzureichen. Empfängerin und Bearbeiterin dort ist Petra Henn. Weitere Informationen gibt es bei ihr telefonisch unter 02173 951 5175 sowie per E-Mail an [E-Mail]phenn@monheim.de. (ts)

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