Gelockerte Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus

Stadt setzt neue Verordnungen des Landes um

Grafik: Stadt Monheim am Rhein

Im Umgang mit der Coronavirus-Pandemie gelten ab sofort gelockerte Regelungen. Am späten Freitagabend hat das Land neue Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen, sogenannte Coronaschutzverordnungen, veröffentlicht. Die Handlungsanweisungen sind auf der städtischen Internetseite unter [extern]www.monheim.de/corona zusammengefasst.

Im öffentlichen Raum dürfen sich jetzt auch mehrere Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften begegnen. Unter Beachtung verschiedener Infektionsschutzmaßnahmen dürfen unter anderem Geschäfte, Restaurants, Cafés, Kneipen, Nagel- und Kosmetikstudios, Tanzschulen und Fitnessstudios wieder öffnen. Auch der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist wieder erlaubt. Welche Auflagen dabei beachtet werden müssen, erklärt die Verordnung.

Für den Bereich der Betreuungsinfrastruktur, also Kitas, Kindertagespflege und Schulen, gilt ab Donnerstag, 14. Mai, eine neue Verordnung. Über die konkrete Umsetzung in den einzelnen Einrichtungen werden betroffene Eltern direkt informiert. (bh)

[PDF]Verordnung des Landes zum Schutz vor Neuinfizierungen ab 11. Mai

[PDF]Verordnung des Landes zum Schutz vor Neuinfizierungen im Bereich der Betreuungsinfrastruktur ab 14. Mai

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