Die türkische Gemeinde darf nun öffentlich zum Gebet rufen

Bürgermeister Daniel Zimmermann übergibt Genehmigung an die Osman-Gazi-Moschee / Ausgestaltung möchte der Vorstand mit der Nachbarschaft besprechen

Bürgermeister Daniel Zimmermann übergibt die schriftliche Bestätigung, dass die Gemeinde der Osman-Gazi-Moschee öffentlich zum Gebet gerufen werden darf. Foto: Pia Mahr

Die Osman-Gazi-Moschee darf in ihrem Neubau an der Kurt-Schumacher-Straße künftig öffentlich zum Gebet einladen. Bürgermeister Daniel Zimmermann übergab der Gemeinde die offizielle Genehmigung in Form eines Nachtrags zum Kaufvertrag und eines Bestätigungsschreibens der Bauaufsicht. 

„Es war uns wichtig, die Erlaubnis zu erhalten“, sagt Erdoğan Akpolat, Sprecher der Gemeinde. „Wie wir die Möglichkeit des öffentlichen Gebetsrufs nun am Ende ausgestalten und ob es tatsächlich dazu kommt, das werden wir nach der Eröffnung der Moschee gemeinsam mit der Nachbarschaft besprechen.“ Noch seien auf den rund 25 Meter hohen Minaretten keine Lautsprecher installiert. Zurzeit steckt die Gemeinde nämlich noch mitten im Bau. Das rein aus Spenden finanzierte Projekt sei jedoch weit gediehen, der Trockenbau und die Haustechnik seien zu 90 Prozent abgeschlossen. Es fehlen nur noch der weitere Innenausbau inklusive sämtlicher Malerarbeiten, die Möblierung des Gebäudes sowie die Gestaltung des Außenbereichs. Die Eröffnung ist voraussichtlich für Mitte 2026 geplant, so Akpolat. 

Bürgermeister Daniel Zimmermann sieht die Genehmigung des Gebetsrufs als einen weiteren Schritt für die Gleichbehandlung aller Religionen in der Stadt: „Wir haben uns schon 2016 bei der Vergabe der Baugrundstücke von dem Gedanken leiten lassen, dass die beiden Monheimer Moscheegemeinden wie auch die christlichen Kirchengemeinden im Stadtbild gleichberechtigt erkennbar sein sollen. Dazu gehört meines Erachtens auch, dass die Moscheegemeinden analog zum Glockengeläut der christlichen Kirchen die Möglichkeit erhalten sollen, öffentlich auf ihre Gottesdienste aufmerksam zu machen. Den muslimischen Gebetsruf zu verbieten, wäre ein klarer Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Und natürlich entspricht es auch der Positionierung Monheims als ‚Stadt für alle‘ die örtlichen Glaubensgemeinschaften gleich zu behandeln.“

Die Stadt hatte vor rund zehn Jahren den beiden in Monheim ansässigen islamischen Gemeinden jeweils Baugrundstücke für die Verwirklichung eigener Moscheen überlassen. Der zweite prominente Bau steht am Ortseingang an der Opladener Straße und wird in Zukunft als Gemeindezentrum für die marokkanische Gemeinde dienen. In den 2016 mit den beiden Gemeinden geschlossenen Kaufverträgen waren die jeweiligen Baubeschreibungen der Moscheevereine zur Grundlage gemacht worden. Dort waren von beiden Gemeinden lediglich „stille Minarette“ vorgesehen worden. Durch den Abschluss eines Nachtrags zum Kaufvertrag, der die entsprechende Passage aufhebt, fällt die juristisch ohnehin nicht haltbare Beschränkung nun weg. Zur weiteren Absicherung bestätigt die Stadt in ihrer Funktion als Untere Bauaufsichtsbehörde außerdem die rechtliche Genehmigungsfreiheit des Gebetsrufs. (pm)

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