Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung


Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (gem. §§ 1, 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW)

 

Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

1.Behörde für die zugestellt wird:

Stadt Monheim am Rhein

Der Bürgermeister

Bereich 32/3

Rathausplatz 2

40789 Monheim am Rhein


2.Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten:

Matthias S t e i n e b a c h , Molnerweg 13, 44319 Dortmund


3.Datum und Aktenzeichen des Dokuments:

16. Oktober 2007 – 32/3 – 07.22


4.Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann:

Rathaus der Stadt Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, Zimmer 045


Monheim am Rhein, 13. November 2007

Der Bürgermeister

Im Auftrag

(Renner)

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