Bekanntmachung über die Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses


Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Februar 2007 mit dem Aktenzeichen 54.1.8 – BIS in dem Verfahren gemäß § 20 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1758) i.V.m. den §§ 21 bis 23 UVPG und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1999 (GV NRW S. 602), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uerdingen der Firma Bayer Material Science AG (BMS), liegt mit den Planunterlagen gemäß § 74 Abs. 4 S. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW


in der Zeit vom 11.04. bis 25.04.2007 einschließlich


während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein, 40789 Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, Bereich 61 Wirtschaftsförderung und Stadtplanung, II. Obergeschoss, Raum 222 und zwar von


Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–15.00 Uhr,

Donnerstag: 08.30 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr-17.00 Uhr,

Freitag: 08.30 Uhr–12.00 Uhr


zu jedermanns Einsichtnahme aus.


Ich weise darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen als zugestellt gilt, denen ein Planfeststellungsbeschluss nicht zugestellt worden ist.


Düsseldorf, den 14.03.2007

Bezirksregierung Düsseldorf

54.8 – BIS

Im Auftrag

gez. Horzenek

 

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