Bekanntmachung über die Aufstellung eines Teilumlegungsplanes für einen Teilbereich des Umlegungsgebietes XVIII der Stadt Monheim am Rhein Bebauungsplan 96 M (Kirchstraße / Grabenstraße / Krummstraße)
1. Nach Erörterung mit den Beteiligten ist der Teil-Umlegungsplan für das Grundstück Gemarkung Monheim, Flur 16, Flurstück 1030, durch Beschluss vom 12.06.2007 aufgestellt worden. Der Umlegungsplan besteht aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis.
2. Der Umlegungsplan kann in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Rathaus, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, Zimmer 231, von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, während der Dienststunden und zwar:
Montag – Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wurde ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
3. Die Bekanntmachung des Umlegungsausschusses vom 07.06.2006 über die Einleitung des Umlegungsverfahrens enthält die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Gemäß § 48 Abs. 2 BauGB ist die Frist zur Anmeldung von Rechten mit dem Tage des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.
4. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 69 Abs. 1 BauGB.
Monheim am Rhein, 12.06.2007
gez. Lutze
Vorsitzender