Der Umlegungsbeschluss für das Umlegungsgebiet V der Stadt Monheim am Rhein vom 15.05.2007 betreffend das Grundstück
Gemarkung Monheim, Flur 14, Flurstücke 191 und 212
ist am 18.05.2007 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Bekanntmachung können die Betroffenen durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechten. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist innerhalb von 6 Wochen schriftlich oder zur Niederschrift beim Umlegungsausschuss der Stadt Monheim am Rhein, Rathaus, Geschäftsstelle Zimmer 232, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, erhoben werden. Versäumt ein Bevollmächtigter diese Frist, so wird dessen Verschulden dem von der Bekanntmachung Betroffenen zugerechnet.
Monheim am Rhein, 18.05.2007
gez. Lutze
Vorsitzender