Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Monheim am Rhein


Die Beschlüsse des Umlegungsausschusses vom 15.05.2007 betreffend die Grundstücke Gemarkung Monheim, Flur 16, Flurstücke


a) 516, 517, 522, 523, 524, 535, 549, 1030 und 1520

b) 523 und 524


sind am 16.05.2007


unanfechtbar geworden.


Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches.



Monheim am Rhein, den 16.05.2007


gez.


Lutze

Vorsitzender

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