Bekanntmachung des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen


Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW

Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen in Krefeld – ein Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW – wird Arbeiten für die geowissenschaftliche Landesaufnahme durchführen.

Zeitraum Februar bis Dezember 2008

Kreis Mettmann

Stadt/Gemeinde Monheim

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 2 des Lagerstättengesetzes vom 04.12.1934 (RGBl. S. 1223) in der Fassung vom 2. März 1974 (BGBl. S. 469) auch ohne vorherige Anmeldung berechtigt zum Betreten von Grundstücken, zur Vornahme von Untersuchungsarbeiten sowie zum Zutritt zu Erdaufschlüssen wie Aufgrabungen, Abgrabungen und Steinbrüchen. Sie legitimieren sich hierbei durch Dienstausweise.

Diese geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil landesweiter Untersuchungen. Die gewonnenen Daten werden ausgewertet und in die Fachinformationssysteme Geologische Karte, Hydrogeologische Karte und Rohstoffgeologische Karte eingearbeitet. Sie stehen als Grundlageninformation für zukünftige Planungen zur Verfügung und geben Auskunft über den Aufbau, die Zusammensetzung, die Eigenschaften und das Verhalten des Untergrundes.

Im Rahmen der Kartierarbeiten sind kleine Handbohrungen notwendig. In Ausnahmefällen müssen Sondierbohrungen bis zu 30 m Tiefe durchgeführt werden. Wenn Privatgrundstücke für diese Sondierbohrungen in Anspruch genommen werden sollen, werden die Eigentümer rechtzeitig informiert. Dabei wird auf privatwirtschaftliche Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen.

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