Die Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co. KG gibt hiermit gemäß § 8 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Waschmitteln und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers bekannt.
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