Gemäß § 117 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW 1994, S. 666/SGV NW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.
Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten.
Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Die Gemeinde hat den Bericht zu diesem Zwecke bereitzuhalten.
Der Beteiligungsbericht liegt an den Tagen
vom 22.11.2007 bis 23.11.2007 und
vom 26.11.2007 bis 30.11.2007
während der Dienstzeiten
montags bis mittwochs von 08.00 h bis 12.00 h und von 13.00 h bis 15.30 h,
donnerstags von 08.00 h bis 12.00 h und von 13.00h bis 17.30 h,
freitags von 08.00 h bis 12.00 h
bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein, Zentrale Dienste, Rathausplatz 2, Zimmer 156,
40789 Monheim am Rhein, zur Einsichtnahme aus.
Monheim am Rhein, den 12.11.2007
Der Bürgermeister
gez. Dr. Dünchheim
Beteiligungsbericht 2007 abrufen (pdf-Datei, 333 kb)