Bebauungsplan liegt aus

Nr. 99M 1. Änderung „südlich Kielsgraben“ kann im Rathaus eingesehen werden

Die Möglichkeit einer Nachverdichtung der gewerblichen Baufläche schaffen und höhere Gebäude möglich machen – das ist das Ziel eines Änderungsverfahrens beim Bebauungsplan Nr. 99M 1. Änderung „südlich Kielsgraben“. Entsprechend hat der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bauen und Verkehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Plan sowie Begründung und umweltbezogene Informationen liegen in der Zeit vom 7. bis einschließlich 21. März im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein, Bereich Stadtplanung und Bauaufsicht, II. Obergeschoss, zwischen Zimmer 219 und 220 während der allgemeinen Dienstzeiten aus. Die sind Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12 Uhr. In den Zimmern 218 und 219 werden Anregungen, die zur Niederschrift vorgebracht werden sollen, entgegen genommen sowie auf Wunsch Auskünfte erteilt.

Zudem besteht auch die Möglichkeit, den Bauleitplan im Internet unter <link http: www.monheim.de rathaus planen-und-bauen bauleitplanung-aktuell>www.monheim.de/rathaus/planen-und-bauen/bauleitplanung-aktuell einzusehen beziehungsweise Anregungen per E-Mail an <link>stadtplanung@monheim.de während der Zeit der öffentlichen Auslegung vorzubringen. (nj)

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