Auch der Jugendhilfeausschuss wird nach der Kommunalwahl neu besetzt

Träger der freien Jugendhilfe können bis zum 16. Mai eigene Mitglieder vorschlagen

Nicht nur der Monheimer Stadtrat, auch der Jugendhilfeausschuss ist nach der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 neu zu besetzen.

Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich des öffentlichen Trägers wirken, haben dabei gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz das Recht, für dieses Gremium auch selbst stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter vorzuschlagen.

Dabei ist zu beachten, dass die Zahl der benannten Personen mindestens doppelt so hoch sein muss, wie die der zu besetzenden Funktionen im Ausschuss, um eine echte Wahlmöglichkeit zu gewährleisten. Der neue Rat wählt aus der Vorschlagsliste dann die Mitglieder des künftigen Jugendhilfeausschusses. Dabei sind die Vorschläge entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen.

Die Vorgeschlagenen müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Monheim am Rhein haben. Zudem müssen sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft besitzen.

Entsprechende Vorschläge sind bis zum 16. Mai an die Stadt Monheim am Rhein, Jugendamt, Friedenauer Straße 17c, einzureichen. Weitere Informationen gibt es bei Petra Henn, Tel. (02173) 951 5175, E-Mail <link>phenn@monheim.de.

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