Mit Jahresbeginn gilt das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden
Das vom Landtag beschlossene Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gilt mit Jahresbeginn auch im Rathaus und bei allen anderen städtischen Dienststellen. In den Büros dürfen weder Beschäftigte noch Besucher rauchen. Auch die bisher auf den Fluren ausgewiesenen „Raucherecken“ gibt es nicht mehr.