Beschluss erneute öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 06.03.2007 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Monheim am Rhein (Schloss Laach) beschlossen.
Die 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Monheim am Rhein wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Plan einschließlich des Begründung liegt in der Zeit vom
10.04. – 11.05.2007 einschließlich im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein, Bereich 61 Wirtschaftsförderung und Stadtplanung, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, II. Obergeschoss gegenüber dem Zimmer Nr. 222
während der Dienstzeiten aus und zwar
Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–15.00 Uhr,
Donnerstag: 08.30 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–17.30 Uhr,
Freitag: 08.30 Uhr–12.00 Uhr.
Während dieser Zeit können zu der 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Monheim am Rhein Anregungen, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. In den Zimmern Nr. 218, 219, 220 oder 222 werden Anregungen, die zur Niederschrift vorgebracht werden sollen, entgegen genommen sowie auf Wunsch Auskünfte erteilt.
Der Geltungsbereich des Planes ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich. (pdf-Datei, 50 kb)
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen der Stadt Monheim am Rhein wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Monheim am Rhein, den 20.03.2007
gez.
Dr. Dünchheim
Bürgermeister