Verkehrsführung an Baustellen

Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum sind in der Regel mit Einschränkungen für einige oder alle Verkehrsteilnehmer verbunden. Der Bereich Bauwesen legt fest, welche Absperrmaßnahmen jeweils erforderlich sind und wie der Verkehr geführt wird.

Dabei müssen die Erfordernisse und Wünsche des ausführenden Unternehmens mit den Ansprüchen der einzelnen Verkehrsarten sowie den Ansprüchen Dritter wie der Feuerwehr oder den Bahnen der Stadt Monheim in Einklang gebracht werden. Hierbei kann es zu Voll- oder Teilsperrungen der Fahrbahn, von Gehwegen und Radwegen kommen. Auf verkehrswichtigen Straßen werden erforderliche Umleitungen durch Hinweistafeln angekündigt und ausgeschildert. Für Fußgänger wird darauf geachtet, dass gegebenenfalls erforderliche Umwege möglichst kurzgehalten werden. Für Radfahrer wird beispielsweise überprüft, ob eine Durchfahrt auch dann noch möglich ist, wenn sie für sonstige Fahrzeuge nicht mehr erlaubt ist.

Rückfragen zu einzelnen Verkehrsführungen beantwortet der Bereich Bauwesen. Für festgestellte Mängel an der Baustellenabsicherung wie mangelnde Beleuchtung, verdrehte Verkehrszeichen, verschobene Baken oder ähnliches steht der [extern]städtische Mängelmelder zur Verfügung.


Zuständig: Straßenverkehrsbehörde



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Raum 215
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jhobusch@​monheim.de
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+49 2173 951-681
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Stefan Rynko
Stefan Rynko
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Dienststelle am Frohnkamp Frohnkamp 18 40789 Monheim am Rhein
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Frohnkamp 18
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Dienststelle am Frohnkamp

Frohnkamp 18
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