Bürgerbüro

Sechs Grafiken von Uhren mit bunten Markierungen. Die Grafik zeigt, dass nur Montags und Dienstags Wartezeiten von über 4 Minuten zu erwarten sind, zu allen weiteren Zeitpunkten ist die Wartezeit niedriger als 4 Minuten.

Zentrale Anlaufstelle im Monheimer Rathaus ist das Bürgerbüro. Die Anmeldung ist direkt am barrierefreien Haupteingang, Rathausplatz 2. Einige Angelegenheiten können direkt hier an der Information erledigt werden, für weitere Aufgaben wird eine Wartemarke ausgegeben. An allen Beratungsplätzen des Bürgerbüros werden alle Dienstleistungen erbracht – dadurch verkürzen sich Wartezeiten.

Wie der Service in den neuen Räumen funktioniert, zeigt die Stadt in einem Video. Die Kamera begleitet die kleinen Monheimer Maya und Abderrahman beim Antrag eines neuen Kinderreisepasses.


Das wird direkt an der Information erledigt

  • Allgemeine Auskünfte über Rathaus und Verwaltung
  • Ausgabe von Broschüren, Abfallkalendern
  • Verkauf von Restmüllsäcken
  • Ausgabe und Annahme von GEZ-Anträgen
  • [intern]An-, Ab- und Ummeldung von Hunden
  • Verkauf von Ersatz-Hundesteuermarken
  • Ausgabe der Anträge auf Kindergeld und Elterngeld
  • Ausgabe von Steuerformularen
  • Erstellen von Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
  • Aushändigung von Steueridentifikationsnummern
  • Einzahlungen von städtischen Gebühren, Steuern, Abgaben, Verwarnungsgeldern
  • Beantragung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
  • Auslage von Informationen für die öffentlichen Sitzungen von Rat und Ausschüssen
  • Annahme von Post für alle Dienststellen der Verwaltung
  • Ausgabe von Euroschlüsseln an berechtigte Personen

Das wird im Bürgerbüro erledigt


Personalausweis

Der Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem die persönlichen Daten gespeichert sind. Die Aufnahme von Fingerabdrücken ist seit 2021 verpflichtend. Die gespeicherten Daten dürfen nur von hoheitlichen Stellen, wie zum Beispiel Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden sowie Meldebehörden eingesehen werden.

Die Personalausweispflicht gilt ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Personalausweis kann auch vorher beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung eines Personalausweises ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Zuständig für die Ausstellung von Personalausweisen ist das Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes.

Für die Beantragung eines Personalausweises werden benötigt:

  • falls vorhanden, bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild

Ein biometrisches Passbild kann direkt vor Ort angefertigt werden. Im Bürgerbüro steht hierfür ein kostenlos nutzbarer Fotoautomat zur Verfügung.

Bei Personen unter 16 Jahren wird zusätzlich benötigt:

  • falls vorhanden, bisheriges Ausweisdokument wie Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
  • die Anwesenheit des Kindes und eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters ist bei der Beantragung zwingend erforderlich
  • die [PDF]Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweis/Reisepass oder
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei nur einem Sorgeberechtigten (nicht älter als drei Jahre)

Da für Spätaussiedler und Vertriebene je nach Einzelfall zusätzliche Unterlagen beizubringen sind, bitten wir um einen vorherigen Anruf im Bürgerbüro.

Gebühren und Gültigkeit
  Gebühren Gültigkeit
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro 6 Jahre
ab 24 Jahren 37 Euro 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro  

Abholung des Personalausweises

Nach Fertigstellung des Personalausweises erhalten Sie einen Brief mit Zugangsdaten für die Onlinefunktion von der Bundesdruckerei in Berlin. Sobald Ihnen dieser Brief vorliegt, können Sie den Personalausweis persönlich im Bürgerbüro abholen oder eine Person mit der Abholung beauftragen.

[PDF]Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

Mit der [extern]elektronischen Statusabfrage können Sie in Erfahrung bringen, ob das Dokument abgeholt werden kann. Bei der Beantragung des Personalausweises wird Ihnen ein Informationsblatt ausgehändigt, auf dem die Nummer des Dokuments angegeben ist. Diese Nummer ist bei der  Statusabfrage einzugeben.

Ausweispflichtbefreiung

Gemäß § 1 Absatz 3 des Gesetzes über Personalausweise besteht die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen.

[PDF]Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

[extern]Informationen des Bundesinnenministeriums zum Personalausweis


Reisepass

Der neue Reisepass ist mit Sicherheitsmerkmalen wie zum Beispiel einer Passkarte mit Sicherheitsfaden oder Sicherheitspapier ausgestattet. Die biometrischen Daten werden wie bisher auf einem Chip, der sich jetzt in der Passkarte befindet, gespeichert.

Die Abgabe von Fingerabdrücken ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend. Ob für den Besuch eines Reiselandes ein Reisepass benötigt wird, kann auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.

Eine rechtsverbindliche Auskunft gibt es nur bei der jeweiligen Botschaft beziehungsweise beim Konsulat des Reiselandes. Eine Liste mit Adressen und Telefonnummern der Botschaften und Konsulate gibt es auf der [extern]Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Vorraussetzung für die Beantragung eines Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.

Für die Beantragung eines Reisepasses werden benötigt:

  • Personalausweis und falls vorhanden, bisheriger Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
  • biometrisches Passbild

Ein biometrisches Passbild kann direkt vor Ort angefertigt werden. Im Bürgerbüro steht hierfür ein kostenlos nutzbarer Fotoautomat zur Verfügung.

Bei Personen unter 18 Jahren wird zusätzlich benötigt:

  • die Anwesenheit des Kindes und eines Elternteils oder gesetzlichen Vertretersist bei der Beantragung zwingend erforderlich
  • [PDF]Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweis/Reisepass
    oder
    Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei nur einem Sorgeberechtigten (nicht älter als drei Jahre)

Da für Spätaussiedler und Vertriebene je nach Einzelfall zusätzliche Unterlagen beizubringen sind, bitten wir um einen vorherigen Anruf im Bürgerbüro.


Vorläufiger Reisepass

Sie verreisen sehr kurzfristig und benötigen einen Reisepass? In begründeten Ausnahmefällen ist die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Dieser beinhaltet keine biometrischen Merkmale und wird nicht in allen Ländern anerkannt. Eine rechtsverbindliche Auskunft dazu erhalten Sie nur bei der jeweiligen Botschaft bzw. beim Konsulat des Reiselandes. Eine Liste mit Adressen und Telefonnummern der Botschaften und Konsulate finden Sie auf der [extern]Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses ist auf ein Jahr beschränkt und er wird direkt bei Vorsprache im Bürgerbüro ausgestellt. Für die Ausstellung werden die gleichen Unterlagen wie beim Reisepass benötigt.

Gebühren und Gültigkeit
  Gebühren Gültigkeit
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro, 32 Seiten 6 Jahre
  59,50 Euro, 48 Seiten 6 Jahre
ab 24 Jahren 70 Euro, 32 Seiten 10 Jahre
  82 Euro, 48 Seiten 10 Jahre
Vorläufiger Reisepass 26 Euro 1 Jahr

Expressreisepass

Die Bundesdruckerei bietet für dringende Fälle die Möglichkeit, einen Reisepass innerhalb von drei bis fünf Werktagen zu erstellen. Es handelt sich hierbei um einen üblichen Reisepass, welcher gesondert hergestellt wird.

  Gebühren Gültigkeit
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 69,50 Euro, 32 Seiten 6 Jahre
  91,50 Euro, 32 Seiten 6 Jahre
ab 24 Jahren 92 Euro, 32 Seiten 10 Jahre
  114 Euro, 48 Seiten 10 Jahre

Elektronische Auskunft zur Fertigstellung des Reisepasses

Verbindliche Aussagen zur Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei Berlin können nicht getroffen werden. Erfahrungsgemäß dauert die Herstellung eines Reisepasses etwa drei bis vier Wochen. Sie können mit der elektronischen Statusabfrage in Erfahrung bringen, ob das Dokument abgeholt werden kann, oder per E-Mail benachrichtigt werden. Bei der Beantragung des Reisepasses wird Ihnen ein Informationsblatt ausgehändigt, auf dem die Nummer des Dokuments angegeben ist. Diese Nummer ist bei der [extern]Statusabfrage einzugeben.

Abholung des Reisepasses/Expressreisepasses

Zur Abholung muss der bisherige Reisepass mitgebracht werden. Falls Sie verhindert sind, können Sie auch eine andere Person per Vollmacht mit der Abholung beauftragen.

[PDF]Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses

Grundsätzlich wird der bisherige Reisepass einbehalten und vernichtet. Wenn Sie den Reisepass gern als Erinnerungsstück behalten möchten, wird dieser lediglich entwertet.

[extern]Informationen des Bundesinnenministeriums zum Reisepass


Kinderreisepass

Seit dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Kinderreisepässe waren nur maximal 12 Monate gültig, hatten weniger Sicherheitsmerkmale als Reisepässe und wurden daher nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Mit der Abschaffung soll auch der Aufwand für eine regelmäßige Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden werden.

Reisende Kinder sollten sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.


Anmeldung, Ummeldung

Eine An- oder Ummeldung muss laut Vorgabe des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen. Dafür muss eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt werden, die bei der An- oder Ummeldung vorgelegt wird. Als Wohnungsgebende gelten sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung, als auch beauftragte Hausverwaltungen oder Mieterinnen und Mieter, die die Wohnung untervermieten.

Eine Wohnungsgeberbescheinigung muss Name und Anschrift der oder des Wohnungsgebenden, gegebenenfalls Angaben zur Eigentümerin oder zum Eigentümer, die Angabe, ob es sich um eine An- oder Abmeldung handelt sowie das Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Ein entsprechender Vordruck findet sich hier. Vollständig ausgefüllte Bescheinigungen nimmt das Bürgerbüro per E-Mail an [E-Mail]buergerbuero@monheim.de entgegen.

[PDF]Wohnungsgeberbescheinigung

Eine An- oder Ummeldung kann nur persönlich erfolgen. Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können ist es möglich, ein Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Personalausweis und der Wohnungsgeberbescheinigung einer bevollmächtigten Person mitzugeben. Die Vollmacht bezieht sich auf die Abgabe der Unterlagen im Bürgerbüro.

[PDF]Anmeldeformular und Vollmacht

Wenn Kinder umziehen und künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die Hauptwohnung des Kindes von einer/einem Sorgeberechtigten zur/zum anderen wechselt, wird eine Einverständniserklärung benötigt.

[PDF]Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes


Abmeldung

Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn man aus der bisherigen Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. Das ist der Fall, wenn man ins Ausland verzieht oder es im Inland keine neue Zuzugsadresse gibt. Bei Abmeldung ins Ausland kann die dortige Anschrift hinterlassen werden, zum Beispiel für die Kontaktaufnahme bei Wahlen.

Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug aus der Wohnung möglich. Die Abmeldung kann nur persönlich vorgenommen werden. Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können ist es möglich, ein Abmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Personalausweis und der Wohnungsgeberbescheinigung einer bevollmächtigten Person mitzugeben. Die Vollmacht bezieht sich auf die Abgabe der Unterlagen im Bürgerbüro.

[PDF]Wohnungsgeberbescheinigung

[PDF]Abmeldeformular und Vollmacht


Melderegisterauskünfte

Bei Anforderung einer Melderegisterauskunft müssen Antragstellende in jedem Fall erklären, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder für den Adresshandel verwendet werden. Wenn die Anfrage für gewerbliche Zwecke genutzt wird, sind diese genau zu benennen.

Die Anfragen können nur bearbeitet werden, wenn ausreichende Informationen zur angefragten Person vorliegen. Deshalb geben Sie möglichst Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtsdatum und die letzte bekannte Anschrift an.

Sollten Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigen, ist das berechtigte Interesse nachzuweisen.

[PDF]Informationen zur Melderegisterauskunft


Führerschein-Angelegenheiten

Folgende Führerscheinanträge können im Bürgerbüro gestellt werden und werden zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Führerscheinstelle des Kreises Mettmann weitergeleitet:

  • Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Begleitendes Fahren ab 17
  • Umtausch eines Führerscheins
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine bei Vorbesitz einer deutschen Fahrerlaubnis
  • Umschreibung eines Sonderführerscheins (z. B. Dienstführerschein Bundeswehr)
  • Internationaler Führerschein
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
  • Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1 CE, C1E
  • Umtausch des Führerscheins bei Namensänderung oder Abnutzung (Achtung: wenn der Führerschein so stark abgenutzt ist, dass die Schrift oder das Lichtbild nicht mehr erkennbar ist, muss der Antrag bei der Führerscheinstelle Mettmann gestellt werden).

Folgende Anträge werden immer bei dem Kreis Mettmann gestellt:

  • Neuausstellung des Führerscheins bei Diebstahl oder Verlust
  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Fahrerlaubnis nur für Klassen D, D1, DE und D1E
  • Fahrerkarte

[extern]Mehr über die Zuständigkeiten des Kreises Mettmann


Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis kann von Personen, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Für Minderjährige kann der Antrag auch von einem Sorgeberechtigten gestellt werden.

Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Andernfalls kann ein Antrag in Ich-Form mit einer öffentlich oder amtlich beglaubigten Unterschrift bei gleichzeitiger Entrichtung der Gebühr abgegeben werden. Eine Antragstellung mit Vollmacht durch eine andere Person ist nicht möglich. Die Ausstellung eines Führungszeugnisses ist mit einer Gebühr in Höhe von 13 Euro verbunden, welche bei Antragstellung entrichtet werden muss.

Wenn Sie im Besitz eines Personalausweises mit eingeschalteter Onlinefunktion sind, besteht die Möglichkeit, das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. [extern]Nähere Informationen gibt es hier.

Das Führungszeugnis der Belegart N ist für private Zwecke wie zur Vorlage beim Arbeitgeber vorgesehen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeadresse des Antragstellers geschickt. Bei der Antragstellung sind ein Ausweisdokument zwecks Identifizierung sowie die Gebühr mitzubringen.

Das Führungszeugnis der Belegart O ist zur Vorlage bei Behörden vorgesehen und wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Behörde versandt. Mitzubringen sind neben einem Ausweisdokument zur Identifizierung und der Gebühr auch die Anschrift, an die das Führungszeugnis gesendet werden soll nebst Angabe eines Verwendungszwecks und, falls vorhanden, eines Akten- oder Geschäftszeichens.

Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses beider Belegarten ist zusätzlich eine schriftliche Bestätigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses vorzulegen.

Einen Vordruck für die erforderliche Bestätigung gibt es hier:
[PDF]Vordruck Führungszeugnis NE (für private Zwecke)
[PDF]Vordruck Führungszeugnis OE (zur Vorlage bei Behörden)

Bei jeder antragstellenden Person, die neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzt, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. In diesen Fällen kann die Bearbeitungszeit bis zu fünf Wochen dauern. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses ist mit einer Gebühr in Höhe von 13 Euro verbunden.

[extern]Weitere Informationen zur Beantragung von Führungszeugnissen gibt es hier.


Sondernutzung der Fußgängerzone Altstadt

Die Turmstraße bildet zwischen Schelmenturm und Rheinbogen die zentrale Achse der historischen Monheimer Altstadt. Um den Schutzbedürfnissen für Besucherinnen und Besucher und dem Flächenbedarf der Außengastronomie gerecht zu werden, wird der Kernbereich der Altstadt ab dem 14. April 2022 als Fußgängerzone ausgewiesen.

Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums im Bereich dieser Fußgängerzone ist allen Verkehrsteilnehmern mit Ausnahmen von Fußgängerinnen und Fußgängern danach grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Freigegeben ist die Fußgängerzone jedoch auch für den Fahrradverkehr. Zudem verkehrt die Altstadtlinie A01 mit ihren autonomen Bussen durch den Bereich der Fußgängerzone und macht diese damit durchgängig motorisiert erreichbar.

Darüber hinaus werden Liefer- und Ladezeiten eingerichtet, in denen die Fußgängerzone frei mit Kraftfahrzeugen befahren werden kann. Sie gelten:

Montag: ganztägig
Dienstag bis Freitag: 6 bis 11 Uhr

Durch diese Liefer- und Ladezeiten wird allen Anliegenden an fünf Tagen in der Woche die Möglichkeit eingeräumt, Lieferungen zu erhalten sowie eigene Ladefahrten für An- und Abtransporte zu organisieren. Die Einschränkung auf ein Zeitfenster am Vormittag dient dem Schutz des außerhalb davon stattfindenden Fußgängerverkehrs sowie der Förderung der Außengastronomie.

Einsatz- und Infrastrukturfahrzeuge (wie von Polizei, Feuerwehr, Notarzt, Wasserwerk etc.) haben in Einsatzsituationen ganztägig die Berechtigung, die Fußgängerzone zu befahren.

Innerhalb des Bereichs der Fußgängerzone gibt es zudem rund 100 private PKW-Stellplätze. Zu deren durchgängiger Nutzung besteht für Anliegende die Möglichkeit, Sondernutzungserlaubnisse zur Befahrung der Fußgängerzone auch außerhalb der Liefer- und Ladezeiten zu erhalten. Diese Sondernutzungserlaubnisse sind auf zwei Jahre befristet und werden gegen eine Bearbeitungsgebühr 30 Euro im Bürgerbüro ausgestellt.

Die Formulare gibt es an der Information im Bürgerbüro und hier zum [PDF]Download. Unterschriebene Anträge können per E-Mail an [E-Mail]buergerbuero@monheim.de gesendet oder persönlich im Bürgerbüro abgegeben werden. Wenn die Sondernutzungserlaubnis erteilt ist, werden die Antragstellenden kontaktiert und können die Erlaubnis im Bürgerbüro abholen. Die Satzung wurde am [PDF]21. Februar im Amtsblatt veröffentlicht.

Information

Telefon +49 2173 951-0

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr

Samstag von 9 bis 16 Uhr

 

Bürgerbüro

Rathaus, Rathausplatz 2


Postfach 10 06 61
40770 Monheim am Rhein

Telefon +49 2173 951-312

Telefax +49 2173 951-319

E-Mail [E-Mail]buergerbuero@monheim.de


[intern]Kontaktformular

Termine für die Antragsabgabe der Einbürgerung und für die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde können nur telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Bürgerbüro vereinbart werden.

Sperr-Notruf

Unter Telefon +49 1801 333333 kann der Personalausweis gesperrt werden.

Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
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Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
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folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
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