Einheitlicher Ansprechpartner gemäß EG-Dienstleistungsrichtlinie

Logo der Einheitlichen Ansprechpartner

Für alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, gibt es im Kreis Mettmann den Einheitlichen Ansprechpartner gemäß Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union.

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert darüber, welche Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen. Auf Wunsch des Dienstleisters unterstützt ihn der Einheitliche Ansprechpartner bei den Verfahren. Dazu hat der Kreis Mettmann ein Internetportal eingerichtet:

[extern]ea.kreis-mettmann.de

Bei der Suche nach Zuständigkeiten hilft auch die [extern]Verwaltungssuchmaschine des Landes Nordrhein-Westfalen.

Gewerbemeldungsdienst

Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss dies anmelden. Das gilt auch für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit. Über den Onlinedienst der Stadt Monheim am Rhein können die notwendigen Formulare ausgefüllt und versendet werden werden.

Auskunft bei der Stadt Monheim am Rhein

Petra Mackenbrock
Telefon:
(02173) 951-613
Telefax:
(02173) 951-25613
E-Mail:
[E-Mail] eudlr@monheim.de