Ratgeber „Un-behindert leben“: Neuer Inhalt, neue Form

- Titelblatt der Ratgebers „Un-behindert leben“
Wo es Auskunft, Rat und Hilfe gibt
Vollständig überarbeitet hat die Stadt ihren Ratgeber „Un-behindert leben“. Die nunmehr sechste Auflage der Broschüre wurde nicht nur inhaltlich auf den Stand vom Juli 2007 gebracht, sondern erschien auch in größerem Format mit gut lesbarer Schrift und farbigem Umschlag.
Das 64-seitige Heft sagt Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, wo sie Auskunft, Rat und Hilfe finden. Die Angebote reichen von der Frühförderung für Kinder über Wohnungsfragen, Behindertenwerkstätten bis hin zu Sport und Freizeit, Pflegeeinrichtungen und Selbsthilfegruppen. Alle zur Kontaktaufnahme erforderlichen Daten sind angegeben.
„Un-behindert leben“ erschien erstmals im Jahr 2000. Die jetzt vorliegende Ausgabe wurde von Hans-Peter Anstatt und Ingolf Dwornik vom Bereich Ordnung und Soziales vorbereitet, unterstützt von Pressesprecher Michael Hohmeier. Druck und Bindung übernahm Kathrin Bienek von der Hausdruckerei.
Gedruckte Exemplare sind an der Information des Rathauses (Rathausplatz 2) kostenlos erhältlich.
Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz
- Beratung schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung bei Widersprüchen gegen Ablehnungsbescheide des Versorgungsamts
- Verlängerung und Endgegennahme von Erst- und Wiederholungsanträgen
- Beratung sowie Weiterleitung an das zuständige Versorgungsamt
- Erläuterung der Merkzeichen
- Beantragung der Wertmarken für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Weiterleitung und Beratung bei Anträgen auf Blindengeld und auf Leistungen für Hörbehinderte
- Berechtigungsscheine für den Behindertenfahrdienst
- Koordination des Arbeitskreises „Un-behindert leben“
- Ansprechpartner und Koordination für alle Behindertenangelegenheiten
Hilfe für Blinde und Gehörlose
Anträge nach dem Gesetz der Hilfen für Blinde und Gehörlose. Hilfestellung bei der Aufnahme des Antrags und Weiterleitung an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln.
Ansprechpartner für Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz und Hilfe für Blinde und Gehörlose:
Bereich Ordnung und Soziales
Koordination der Behindertenarbeit
Telefon (02173) 951-542
Telefax (02173) 951-329
Alte Schulstraße 32 (barrierefreier Eingang) und 34
Zimmer 120
Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8 bis 12 und 15 bis 17.30 Uhr
Freitag 8 bis 11.30 Uhr
Schwerbehinderten-Parkausweise
Ausstellung von Parkausweisen und Ausnahmegenehmigungen für berechtigte Personen mit Schwerbehinderung.
Voraussetzung
- Sonderausnahme zum Parken: Merkzeichen G 70 Grad der Behinderung (GdB)
- Parkausweis für außergewöhnlich behinderte Personen (Passfoto erforderlich): Merkzeichen aG
Der Schwerbehindertenausweis muss vorgelegt werden!
Bereich Ordnung und Soziales
Telefon (02173) 951-324
Telefax (02173) 951-329
Zimmer 114
Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 10 bis 12 und 15 bis 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kriegsopferfürsorge
Anträge für Gewährung von Erholungsmaßnahmen; Hilfe zum Lebensunterhalt und Beihilfen nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
Bereich Ordnung und Soziales
Telefon (02173) 951-321
Telefax (02173) 951-25-321
Alte Schulstraße 32 (barrierefreier Eingang) und 34
Zimmer 113
Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 15 bis 17.30 Uhr
Freitag 8 bis 11.30 Uhr
Pflege- und Wohnberatung
Träger:
Stadt Monheim am Rhein
Was:
Pflege- und Wohnberatung
Wer:
Ordnung und Soziales
Sachbearbeitung:
Hildegard Klauke, Saskia Mandt
Adresse für Besucher:
Alte Schulstraße 32 und 34
40789 Monheim am Rhein
Zimmer 109, 108
Telefon (02173) 951-506, -508
Telefax (02173) 951-25-506, -508
E-Mail
ordnungsoziales@monheim.de
Sprechzeiten:
Montag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 15 bis 17.30 Uhr
Freitag 8 bis 11.30 Uhr
Information:
Das Beratungsangebot richtet sich vorrangig an ältere Menschen, Pflegebedürftige, Menschen mit einer Behinderung und deren Angehörige. Das Ziel der Pflegeberatung ist es, eine auf die individuellen Bedürfnisse angepasste Pflege und Versorgung sicherzustellen. Die Wohnberatung hat zum Ziel, das selbstständige Wohnen und die selbstständige Haushaltsführung in der eigenen Wohnung und dem eigenen Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherstellen.
Schwerpunkte:
- Ambulante Pflege
- Begegnungs- und Freizeitangebote
- Essen auf Rädern
- Hausnotruf
- Hilfen für Behinderte
- Kurzzeitpflege
- Pflegegeld
- Pflegehilfsmittel
- Psychiatrische Pflege
- Stationäre Pflege
- Tagespflege
- Wohnen im Alter
- Wohnungsanpassung
