Das Bildungspaket in Monheim am Rhein

Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die Reform zum SGB II und SGB XII beschlossen. Bestandteil ist auch das Bildungspaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Folgende Leistungen sieht der Gesetzgeber vor:

Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahren,

  • wenn sie in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht,
  • eine Kindertagesstätte, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis einschließlich 17 Jahren. Rechtliche Grundlage für das Bildungs- und Teilhabepaket ist das am Freitag, 25. März 2011, vom Bundespräsidenten unterschriebene Bundesgesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II sowie SGB XII. Wer den Antrag bis 30. Juni 2011 eingereicht hat, erhält die Leistungen noch rückwirkend zum 1. Januar 2011. Für die im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2011 bereits entstandenen Aufwendungen sind Nachweise vorzulegen.

Die für die Beantragung von Leistungen notwendigen Formulare sind beim Bereich Ordnung und Soziales der Stadt Monheim am Rhein oder im Jobcenter Monheim am Rhein, beide Alte Schulstraße 32–34, erhältlich. Dort können die Anträge auch persönlich abgegeben werden.

  • Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, stellen ihre Anträge im Jobcenter Monheim am Rhein.
  • Familien, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden sich an den Bereich Ordnung und Soziales.