Straßen, Kanal und Grünflächen

Arbeiten in einem Wohngebiet

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Bauwesen kümmern sich kompetent um die Verkehrs- und Grünflächen, Kanal und Deich, Bauverwaltung, Verkehrsangelegenheiten, Abfallangelegenheiten und das Friedhofs- und Wohnungswesen.

Dazu gehört auch die Erstellung von Planungen und die Überwachung von Straßen, Kanal- und Grünanlagen.

Schutz gegen Rückstau

Wie man den gefürchteten Rückstau von Abwasser im Kanal vermeidet und sich damit vor überfluteten Kellern schützt, erläutert eine Informationsschrift, die der städtische Bereich Bauwesen mit freundlicher Genehmigung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen veröffentlicht hat.

Unter anderem wird dargestellt, wie Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse funktionieren und was bei der Montage und Wartung zu beachten ist.

Private Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen

Kunststoffrohr

Nach geltendem Recht müssen Grundstückseigentümer gemäß § 61 a Landeswassergesetz ihre Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen.

Erbbauberechtigte sind keine Grundstückseigentümer im Sinne des Gesetzes. Die Prüfung ist durch den Grundstückseigentümer (Erbbaurechtgeber) zu veranlassen. Da das Grundstück zur Durchführung der Prüfung betreten werden muss, ist eine Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten erforderlich.

Da das Kanalnetz der Stadt Monheim am Rhein zu 95 Prozent als Mischsystem (Schmutzwasser und Regenwasser fließen zusammen in einen Kanal) betrieben wird, müssen auch die angeschlossenen Regenwasserleitungen überprüft werden.

[intern]§ 61 a Landeswassergesetz NRW – Link zum Innenministerium NRW

[extern]Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse - Link zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

Bürgerinformationen zur Grundstücksentwässerung

Zur Veranschaulichung hat die Stadt Monheim am Rhein einen Computeranimationsfilm erstellen lassen. Dieser Informationsfilm vermittelt auf leicht verständliche Art und Weise die Problematik und die Zusammenhänge zur Grundstücksentwässerung.

Informationsfilm zur Grundstücksentwässerung

Kosten

Wenn keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind, kostet die Überprüfung der Dichtheit für ein Einfamilienhaus 300 bis 500 Euro.

Sachkundige

Die Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse muss durch sachkundige Personen erfolgen. Sachkundige können auf der [extern]Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW abgerufen werden. Über das Ergebnis stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufbewahren muss. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen.

Zertifizierte Berater

Wenn Sie die Planung und Überwachung der Inspektion und Sanierung Ihrer privaten Abwasseranlage nicht ohne fremde Hilfe durchführen können sollten Sie sich an einen zertifizierten Kanalsanierungsberater oder einen zertifizierten Berater Grundstücksentwässerung wenden. Auf Honorarbasis können die Berater die Planung und Überwachung für Sie durchführen.

Fristen

Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens 31. Dezember 2015 erfolgen. Bei der Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung.

Die Stadt kann kürzere Zeiträume und Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung festlegen. So wurde beschlossen, dass bei Grundstücken in Wasserschutzzonen und mit abflusslosen Abwassersammelgruben die erste Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31. Dezember 2011 erfolgen muss. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.

Art der Dichtheitsprüfung

Vorgaben wie Dichtheitsprüfungen durchzuführen sind, finden Sie in den [intern]technischen Regelwerken. Neben der [intern]Wasser- und Luftdruckprüfung (Physikalische Prüfung) wird auch die [intern]TV-Inspektion als Untersuchungsmöglichkeit beschrieben und in bestimmten Fällen als ausreichend zur Bestimmung der Dichtheit angesehen.

Verknüpfung zu technische Regelwerke

DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“

DIN 1986, Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“

ATV – DVWK – A 142 „Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten“

ATV – M 143, Teil 6: „Dichtheitsprüfungen bestehender, erdüberschütteter Abwasserleitungen und -kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüberdruck- und Luftunterdruck-Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserkanälen und -leitungen

Wasser- und Luftdruckprüfung

Bei der Dichtheitsprüfung mit Wasser können einzelne Leitungsabschnitte oder die gesamte Abwasseranlage einer Druckprüfung unterzogen werden.

Dazu werden sie separat mit Absperrelementen verschlossen und mit Wasser befüllt. Jede Leitung muss dann einen vorgeschriebenen Wasserdruck eine bestimmte Zeit lang halten. Gemessen wird also, wie viel Wasser im Leitungssystem „verschwindet“. Unterschreitet diese Wassermenge einen bestimmten Wert, gilt die Dichtheitsprüfung als bestanden. Es sind dann keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich.

In gleiche Weise wird bei einer Prüfung mit Luftüber- oder Unterdruck vorgegangen. Bei der Luftdruckprüfung wird der Druckverlust gemessen.

Für Bestandsgebäude besteht auch die Möglichkeit eine sogenannte Füllstandsprüfung durchzuführen. Dabei wird die gesamte private Abwasseranlage am öffentlichen Hauptkanal oder im Revisionsschacht abgesperrt und mit Wasser befüllt. Auch hier wird gemessen, wie viel Wasser durch Undichtigkeiten verschwindet.

Über die Durchführung der Druckprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.


TV-Inspektion

Eine Möglichkeit zur Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage ist die optische Inspektion mit einer Videokamera.

Da Abwasserleitungen zur Grundstücksentwässerung kleine Durchmesser, viele Krümmer und Abzweige haben und häufig schlecht zugänglich sind, kommen hier besonders kleine, fahrbare Spezialkameras zum Einsatz. Bei der TV-Inspektion werden Videofilme aufgezeichnet, aus denen ein Fachmann den Zustand des Kanals erkennen kann. Zusätzlich wird eine Dokumentation erstellt, in welcher die optisch erkennbaren Schäden nach den geltenden Normen vermerkt werden. Diese Dokumentation dient auch als Grundlage für eine eventuelle Sanierungsplanung.

Die Abwasserleitungen gelten nur dann als dicht, wenn bei der TV-Inspektion keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt wurden. Selbst wenn bei der TV-Inspektion keine Schäden erkannt wurden heißt das nicht, dass der Kanal wirklich dicht ist.

Daher kann im Einzelfall eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft gefordert werden. In folgenden Fällen ist eine TV-Inspektion nicht ausreichend. Es muss eine Wasser- oder Luftdruckprüfung durchgeführt werden:

  • Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten (Gefahr der Exfiltration)
  • Abwasseranlagen in Gebieten mit hohem Grundwasserstand (Gefahr der Infiltration)
  • Grundstücke mit abflusslosen Abwassersammelgruben (Gefahr der Exfiltration)
  • Grundstücke mit Abwasseranlagen die vor 1965 errichtet wurden (Dichtungsprobleme)

Weiterführende Links

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat einen "Schadenskatalog", eine "Musterprüfbescheinigung" und die Broschüre „Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen“ herausgegeben. Sie informiert vor allem Hausbesitzer über die Pflicht, die Leitungen regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren. Die Broschüre gibt viele Tipps, wie unzugängliche Rohre untersucht werden können und wer die Prüfung vornehmen kann. Zudem informiert sie über Fristen, Kosten und das weitere Vorgehen bei defekten Rohren.


Fördermöglichkeiten

Die Untersuchung und Sanierung von Abwasserkanälen für wohnwirtschaftliche Gebäude auf dem eigenen Grundstück kann über das Programm „Wohnraum Modernisieren“ 141 der KfW Bankengruppe gefördert werden. Das Programm bietet Finanzierungsmöglichkeiten zu Modernisierungs-, energetische Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand.

Antragsweg

Die KfW Bankengruppe gewährt Kredite immer über eine Bank oder Bausparkasse. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich, da die beantragende Bank die Haftung für das Darlehen gegenüber der KfW übernimmt. Die KfW arbeitet wettbewerbsneutral mit allen Instituten zusammen, das Kreditinstitut kann frei gewählt werden. Der Antrag für ein KfW-Darlehen ist vor Beginn der Investitionsmaßnahme zu stellen.

Ansprechpersonen

Rainer Fester

Raum 314

Abwassertechnische Anlagen: Neubau, Deich- und

Hochwasserschutzanlagen: Neubau, Unterhaltung

Telefon:
(02173) 951-665
Telefax:
(02173) 951-25665
E-Mail:
[E-Mail] RFester@monheim.de

Schutz vor Hochwasser

Über bauliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen in Gebieten, die durch Hochwasser gefährdet sind, informieren ausführlich:

[extern]Hochwasserfibel des NRW-Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

Wasserschutzzonen

Informationen zu Wasserschutzverordnungen und Karten zu Wasserschutzgebieten für Monheim und Baumberg. 

Wasserschutzgebiets-verordnung

[extern]Langenfeld / Monheim

[extern]Baumberg

Gewässerschutzkarten

[extern]Langenfeld / Monheim

[extern]Baumberg

Ansprechpersonen

Andreas Apsel Bereichsleitung Bauwesen / Abteilungsleitung Verkehrs-, Grünflächen und Kanal
Telefon:
(02173) 951-600
Telefax:
(02173) 951-25600
E-Mail:
[E-Mail] AApsel@monheim.de
Markus Nesseler

Raum 317

Straßenunterhaltung, Beleuchtung (Neubau und Unterhaltung), Service (Gehwegabsenkungen)

Telefon:
(02173) 951-671
Telefax:
(02173) 951-25671
E-Mail:
[E-Mail] MNesseler@monheim.de
Fritz-Ulrich Axt

Raum 317

Neubau und Unterhaltung der Grünanlagen, Sondernutzung Bürgerwiese, Spielplätze

Telefon:
(02173) 951-672
Telefax:
(02173) 951-25672
E-Mail:
[E-Mail] FAxt@monheim.de
Rainer Fester

Raum 314

Abwassertechnische Anlagen: Neubau, Deich- und

Hochwasserschutzanlagen: Neubau, Unterhaltung

Telefon:
(02173) 951-665
Telefax:
(02173) 951-25665
E-Mail:
[E-Mail] RFester@monheim.de
Wilfried Müller

Raum 318

Bestattungen und Friedhöfe

Telefon:
(02173) 951-675
Telefax:
(02173) 951-25675
E-Mail:
[E-Mail] WMueller@monheim.de
Manfred Hein Abteilungsleitung Bauverwaltung

Raum 226

Umlegungsausschuss

Telefon:
(02173) 951-641
Telefax:
(02173) 951-25641
E-Mail:
[E-Mail] MHein@monheim.de
Heinz-Jörg Skok

Raum 225

Telefon:
(02173) 951-642
Telefax:
(02173) 951-25642
E-Mail:
[E-Mail] HSkok@monheim.de
Eckhard Macherey

Raum 246

Abfallberatung, Wertstoffhof, Sperrmüll

Telefon:
(02173) 951-626
Telefax:
(02173) 951-25626
E-Mail:
[E-Mail] EMacherey@monheim.de
Hans-Helmut Heinig

Raum 307

Verkehrsangelegenheiten

Telefon:
(02173) 951-367
Telefax:
(02173) 951-25367
E-Mail:
[E-Mail] HHeinig@monheim.de
Bernd Nattermann

Raum 325

Sondernutzung Verkehrsanlagen

Telefon:
(02173) 951-366
Telefax:
(02173) 951-25366
E-Mail:
[E-Mail] BNattermann@monheim.de