Stadtplanung
Vorausschauende räumliche Planung ist eine der Kernaufgaben der Stadtplanung. Ihr obliegt im besonderen die Gesamtstadtplanung, die Aufstellung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen.
Die Stadtplanung bereitet durch die Erarbeitung von Planungsgrundlagen und Planungskonzepten die Entscheidungen des Rates zur Stadt- und Verkehrsplanung vor und setzt diese durch die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) um.
Die Stadtplanung erfasst Planungsgrundlagen, die für die Entwicklung der Stadt von grundlegender Bedeutung sind. Dies betrifft insbesondere Daten der Vermessung und Statistik.
Die Stadtplanung vollzieht wesentliche Teile des Baugesetzbuches im Bereich der Bauleitplanung, der Beurteilung von Baugesuchen, der Sicherung der Bauleitplanung und Stadtsanierung.
Die Bebauungspläne können bei der Stadtplanung eingesehen werden.
Die Stadtplanung ist zuständig für:
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Rathausplatz 6 (Nebeneingang)
40789 Monheim am Rhein

