Dienstleistung: Wohngeld
Sprechzeiten
Montag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 und 15 bis 17.30 Uhr
Freitag 8 bis 11.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung:
Dienstag und Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Voraussetzungen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von mehreren Faktoren ab, hier die drei wichtigsten:
- Anzahl der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
- Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung
Anspruch auf Wohngeld haben: Mieter als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss.
Weiterführende Informationen
Wohngeldrechner und Anträge auf Wohngeld
Mit dem Wohngeldrechner lässt sich ein möglicher Wohngeldanspruch in jeder NRW-Kommune (anonymisiert) ausrechnen. Wichtiger Hinweis:
Die auf Basis der Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses kann nur erhalten, wer einen schriftlichen Antrag bei der Wohngeldstelle stellt und die Voraussetzungen erfüllt.
Anträge auf Wohngeld samt Anlagen
Weitere Informationen zum Wohngeld
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Mietzuschuss
- Mietvertrag
- Bescheinigung des Vermieters / der Vermieterin
- Sämtliche Einkommensnachweise
- Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen zum Lastenzuschuss:
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Kaufvertrag
- Höhe der monatlichen Belastungen
- Grundsteuerbescheid
- Bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Jahresabrechnung des Verwalters / der Verwalterin
- Sämtliche Einkommensnachweise
- Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
Zuständig: Ordnung und Soziales
Ihre Ansprechpersonen
Raum 106
- Telefon:
- (02173) 951-564
- Telefax:
- (02173) 951-25564
Raum 106 a
- Telefon:
- (02173) 951-561
- Telefax:
- (02173) 951-25561
Adresse
- E-Mail:
- ordnungsoziales@monheim.de
Eingang Alte Schulstraße 32 (barrierefrei) und 34
Alte Schulstraße 32/34
40789 Monheim am Rhein
