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Schutz gegen Rückstau

Grafik: Titelblatt der Informationsschrift zum Schutz vor KellerüberflutungenWie man den gefürchteten Rückstau von Abwasser im Kanal vermeidet und sich damit vor überfluteten Kellern schützt, erläutert eine neue Informationsschrift, die der städtische Bereich Bauwesen mit freundlicher Genehmigung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen veröffentlicht hat.

Unter anderem wird dargestellt, wie Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse funktionieren und was bei der Montage und Wartung zu beachten ist.

Informationsschrift abrufen (161 kb)


Private Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen

Grafik: RohrGrundstückseigentümer müssen nach § 61 a des Landeswassergesetzes (LWG) NRW ihre Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen.

Erbbauberechtigte sind keine Grundstückseigentümer im Sinne des Gesetzes. Die Prüfung ist durch den Grundstücks-eigentümer (Erbbaurechtgeber) zu veranlassen. Da das Grundstück zur Durchführung der Prüfung betreten werden muss, ist eine Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten erforderlich.

Da das Kanalnetz der Stadt Monheim am Rhein zu 95 Prozent als Mischsystem (Schmutzwasser und Regenwasser fließen zusammen in einen Kanal) betrieben wird, müssen auch die angeschlossenen Regenwasserleitungen überprüft werden.

Warum muss geprüft werden?

Bei hohen Grundwasserständen gelangen große Wassermengen (Fremdwasser) in die Kanalisation. Durch austretendes Abwasser werden Boden und Grundwasser verunreinigt.

Grafik: Informationsfilm zur Grundstücksentwässerung abrufenBürgerinformationen zur Grundstücksentwässerung

Zur Veranschaulichung hat die Stadt Monheim am Rhein einen Computeranimationsfilm erstellen lassen. Dieser Informationsfilm vermittelt auf leicht verständliche Art und Weise die Problematik und die Zusammenhänge zur Grundstücksentwässerung.

Informationsfilm abrufen (ca. 10 min)

Kosten

Wenn keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind, kostet die Überprüfung der Dichtheit für ein Einfamilienhaus 300 bis 500 Euro.

Sachkundige

Die Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse muss durch Sachkundige erfolgen. Über das Ergebnis stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die Grundstückseigentümer aufbewahren müssen. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.

Fristen

Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens 31. Dezember 2015 erfolgen. Bei der Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung. Die Gemeinde hat das Recht, kürzere Zeiträume und Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung festzulegen. Für Grundstücke in Wasserschutzzonen werden von der Stadt Monheim am Rhein kürzere Fristen gesetzt werden.

Informationsblatt des Bereichs Bauwesen zur Dichtheitsprüfung (544 kb)

§ 61 a Landeswassergesetz NRW – Link zum Innenministerium NRW

Stadt Monheim am Rhein
Bereich Bauwesen
Rainer Fester
Telefon (02173) 951-665
Stefan Berghaus
Telefon (02173) 951-686
Zimmer 314
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein

Weiterführende Links

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat die Broschüre „Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen“ herausgegeben. Sie informiert vor allem Hausbesitzer über die Pflicht, die Leitungen regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren. Die Broschüre gibt viele Tipps, wie unzugängliche Rohre untersucht werden können und wer die Prüfung vornehmen kann. Zudem informiert sie über Fristen, Kosten und das weitere Vorgehen bei defekten Rohren.
Broschüre abrufen (1,29 mb)

„Und was macht Ihr Hausanschluss?“ – Informationen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse – Informationen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen


 
 
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