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Dichtheitsprüfungen privater Hausanschlüsse

alt="Grafik: Rohr"Grundstückseigentümer müssen nach § 61 a des Landeswassergesetzes (LWG) NRW ihre Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen.

Da das Kanalnetz der Stadt Monheim am Rhein zu 95 Prozent als Mischsystem (Schmutzwasser und Regenwasser fließen zusammen in einen Kanal) betrieben wird, müssen auch die angeschlossenen Regenwasserleitungen überprüft werden.

Warum muss geprüft werden?

Bei hohen Grundwasserständen gelangen große Wassermengen (Fremdwasser) in die Kanalisation. Durch austretendes Abwasser werden Boden und Grundwasser verunreinigt. mehr


 
 
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