Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.
Die Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher (Altersgruppe 14 bis 17 Jahre) oder ein Heranwachsender (18 bis 20 Jahre) eine Straftat begangen hat.
Wie arbeitet die Jugendgerichtshilfe?
Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Jugendliche sowie deren Eltern und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Die Jugendgerichtshilfe ist weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen des Staatsanwaltes. Sie hat die Aufgabe das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen zu informieren.
Die Maßnahmen des Jugendgerichtes sollen vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken. Die Jugendgerichtshilfe schlägt dem Gericht entsprechende erzieherische Maßnahmen vor. Auch im Diversionsverfahren – einem Strafverfahren, das nicht vor dem Jugendgericht verhandelt wird – ist die Jugendgerichtshilfe beteiligt.
Was geschieht vor Gericht?
Die Jugendgerichtshilfe, die an der Verhandlung teilnimmt, äußert sich in ihrem mündlichen Bericht über die Persönlichkeit des jungen Menschen, seine Umwelt und insbesondere über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit und schlägt vor, welche erzieherischen Maßnahme der verhängt werden soll.
Was macht die Jugendgerichtshilfe nach der Gerichtsverhandlung?
Die Jugendgerichtshilfe ist auch nach der Hauptverhandlung für alle Probleme ansprechbar, die durch die strafbare Handlung eines jungen Menschen entstanden sind. Die vom Jugendgericht verhängten Auflagen und Weisungen, werden von der Jugendgerichtshilfe vermittelt, durchgeführt und überwacht.
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