Stärken vor Ort
„Stärken vor Ort“ ist ein Programm des Bundesfamilienministeriums und wird aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union kofinanziert. Lokale Initiativen werden angeregt und unterstützt, um soziale und beschäftigungswirksame Potenziale zu aktivieren.
„Stärken vor Ort“ trat an die Stelle des bisherigen Förderprogramms „Lokales Kapital für soziale Zwecke“. Es werden Projekte und Initiativen gefördert, die die soziale und berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Integration und die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit.
Bis Ende 2011 stehen insgesamt 116 Millionen Euro zur Verfügung (rund 99 Millionen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus rund 17 Millionen Euro kommunale Kofinanzierung). Pro Projekt werden maximal 10 000 Euro vergeben. „Stärken vor Ort“ setzt auf kleine lokale Initiativen, Organisationen und viel zivilgesellschaftliches Engagement, um schwer erreichbare junge Menschen dort anzusprechen, wo sie leben.
Die geförderten Kleinstprojekte helfen, indem sie etwa Abschlüsse an Schulen, Fördermaßnahmen und Ausbildung oder Erwerbsarbeit vermitteln. Eines von bundesweit 264 Fördergebieten ist das Berliner Viertel. Für das Jahr 2010 stehen 100 000 Euro zur Verfügung.
Projekte 2010 (3,75 mb)
Was ist das besondere?
„Stärken vor Ort“ richtet sich an die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Initiativen des Berliner Viertels, die dort gemeinsam an der Lösung von sozialen Problemen arbeiten. Manchen dieser Initiativen fehlte es bisher an finanziellen Mitteln, Unterstützung und Beratung. Hier will das Programm Abhilfe schaffen.
Was ist der Grundgedanke?
Es werden kleine Vorhaben gefördert, die der Verbesserung der lokalen Beschäftigung dienen. Die einzelnen Vorhaben arbeiten in einem lokalen Netzwerk zusammen. Wesentliche Aspekte sind die berufliche und soziale Integration, Geschlechtergerechtigkeit sowie Stärkung von Toleranz und Demokratie.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kleine Vorhaben, sprich Mikroprojekte, die maximal ein Jahr dauern und maximal 10.000 Euro kosten dürfen. Mikroprojekte können von Bewohnergruppen, Vereinen, Initiativen, Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden, Bildungs- und Maßnahmeträgern, örtlichen Unternehmen, von Einzelpersonen oder auch von Projektgruppen des Zielkonzepts 2020 getragen werden.
Dokumentation 2004/2005 abrufen (1,23 mb)
Dokumentation 2005/2006 abrufen (1,12 mb)
Dokumentation 2006/2007 abrufen (1,09 mb)
Dokumentation 2007/2008 abrufen (780 kb)
Welche Gruppen können gefördert werden?
Sozial benachteiligte Jugendliche – Behinderte Menschen – Migrantinnen und Migranten – Alleinerziehende – Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer – Langzeitarbeitslose – Wohnungslose – Ältere Arbeitnehmerinnen und -nehmer – Drogenabhängige, Straffällige – Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger – Existenzgründerinnen und -gründer
Welche Mikroprojekte können gefördert werden?
• Vorhaben oder Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung (zum Beispiel im Rahmen der lokalen Wohnumfeldverbesserung, in Naherholung, Touristik, Sanierung und/oder Pflege der lokalen Umwelt, Integrationsprojekte für besonders benachteiligte Zielgruppen, gezielte Maßnahmen gegen den Schulabbruch von benachteiligten Jugendlichen, spezielle Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Demokratie).
• Organisationen und Netze, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen (zum Beispiel zur Unterstützung von Aktivitäten lokaler Vereine, Maßnahmen zur Gründung / Festigung sowie Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen benachteiligter Menschen, Förderung des Zusammenschlusses von Langzeitarbeitslosen).
• Existenzgründung und Gründung von sozialen Betrieben (zum Beispiel Beratung bei Gründung oder in Form von Starthilfen für soziale Betriebe und Selbsthilfeeinrichtungen).
Wer entscheidet über die Förderung der einzelnen Anträge?
Zu den Zielen von „Stärken vor Ort“ zählt die stärkere Beteiligung von betroffenen und/oder engagierten Menschen. Deshalb werden die Mikroprojekte nicht allein von Rat und Verwaltung ausgewählt, sondern von allen relevanten Akteuren, die Verantwortung für das Berliner Viertel übernehmen.
Es wurde ein Begleitausschuss gebildet, der über die eingereichten Mikroprojekte die Förderentscheidung trifft und sie während der Umsetzung begleitet. Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus:
Vertreter(innen) des Jugendhilfeausschusses, der Koordinierungsgruppe 2020, des Stadtteilmanagements (einschließlich Einzelhändler und Marke Monheim), der freien Träger und der Kirchengemeinden, des Netzwerks Mo.Ki – Monheim für Kinder, des Jugendparlaments, der Stadtverwaltung, des LEG-Mieterzentrums, des Mieterbeirats, der Migranten, der Agentur für Arbeit, der Gleichstellungsbeauftragten und der Lokalen Koordinierungsstelle.
Wo laufen die Fäden zusammen?
Alle Fäden laufen in der Lokalen Koordinierungsstelle zusammen, die beim städtischen Jugendamt in der Jugendhilfeplanung angesiedelt ist. Dort müssen die Anträge auf Förderung von Mikroprojekten gestellt werden:
Lokale Koordinierungsstelle
Alexandra Voos
Rathausplatz 10 a, Zimmer 312
40789 Monheim am Rhein
Telefon (02173) 951-536
Gefördert von

Bundesministerium für Frauen, Senioren, Frauen und Jugend