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Beratung

Sprachförderung / Sprachtherapie
Alleinerziehend
Alleinerziehend können Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen sein oder werden:
- als ledige Mutter
- als getrennt lebender oder geschiedener Elternteil
- als verwitweter Elternteil
- muss ich den Namen des Vaters meines Kindes angeben ?
- was muss ich tun, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt ?
- wie ist das mit dem Sorge- bzw. Umgangsrecht bei der Scheidung ?
- was muss ich tun, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt ?
- in welchem Ausmaß werden Kinder von der Scheidung betroffen ?
- mein Kind ist verhaltensauffällig !
- wie geht es finanziell weiter ?
Aber nicht in jedem Fall müssen Kinder aus "unvollständigen Familien" problematischer sein als andere. Häufig sind diese Kinder und Jugendlichen früher "reif", übernehmen Verantwortung für sich selbst und für den Haushalt, unterstützen den verbleibenden Elternteil emotional. Andererseits können für die Kinder Überforderungssituationen durch Pflichten, zu hohen Erwartungen oder ähnliches entstehen.
Das Jugendamt bietet Ihnen mit seinen unterschiedlichen Diensten Hilfe und Unterstützung durch Beratung, Beistandschaften oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an.
Ansprechpartner:
Publikationen:
"Allein erziehend", VAMV (Verein alleinerziehender Väter und Mütter), 2004
"Tipps und Informationen" - umfangreiches Taschenbuch - erscheint unregelmässig aktualisiert
"INFO alleinerziehend - aber nicht allein", VAMV (Verein alleinerziehender Väter und Mütter, Kreisverband Mettmann e.V.), 2004
Infobröschüre u.a. mit aktuellen Elterntreff Terminen, erscheint zweimonatlich
Verein alleinerziehender Väter und Mütter
Links:
Single Parents - Alleinerziehende Online
Homepage des Caritasverbandes Düren-Jülich
Partnerorganisationen:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Scheidung und Trennung
Beratung für verheiratete Eltern
Mit dem neuen Kindschaftsrecht 1998 haben sich einige gravierende Änderungen ergeben.
Wurden früher in fast jedem Fall Anträge beim zuständigen Familiengericht auf das Sorgerecht gestellt, ist es heute üblich, das gemeinsame Sorgerecht auch über die Trennung bzw. Scheidung für die Kinder von beiden Elternteilen auszuüben. Nach wie vor besteht aber bei strittigen Trennungen für jeden Elternteil die Möglichkeit, einen Antrag bei Gericht auf das alleinige Sorgerecht zu stellen. In diesen Fällen wird das zuständige Jugendamt aufgefordert, eine Stellungnahme an das Familiengericht zu fertigen. Diese Stellungnahme wird mit den Eltern gemeinsam erarbeitet und über Gespräche wird versucht einen Konsens herzustellen.
Die Beratung durch das Jugendamt umfaßt neben der elterlichen Sorge auch das Umgangsrecht. Auch hier gibt es Neuerungen. So hat nun das Kind einen Rechtsanspruch auf Umgang mit dem anderen Elternteil ebenso wie die Eltern, die Großeltern, die Geschwister sowie gegebenenfalls die Stiefeltern. Dies wird aber immer im Einzelfall geprüft.
Beratung für nicht miteinander verheiratete Eltern
Gerade für nicht miteinander verheiratete Eltern hat sich seit der Kindschaftsrechtsreform vieles verändert. So können diese Paare als Eltern nach einer entsprechenden Erklärung das Sorgerecht ebenfalls gemeinsam ausüben. Im Falle einer Trennung hat dieses aber weitreichende Folgen. Der Ablauf des Sorgerechtsverfahrens ist mit dem verheirateter Eltern vergleichbar.
Haben nicht miteinander verheiratete Eltern keine Sorgeerklärung abgegeben, bleibt die Kindesmutter auch weiterhin Inhaberin der elterlichen Sorge.
Beim Umgangsrecht macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen geschiedenen und nie miteinander verheirateten Eltern.
Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Themen haben wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialpädagogischen Dienste (Allgemeiner Sozialer Dienst).
Ansprechpartner:
Links:
Finanzen
Wohngeld
Wer hat Anspruch auf Wohngeld und welche Unterlagen werden benötigt ?
Informationen zum Wohngeld gibt es bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung.
Kindergeld und dessen Berücksichtigung bei Unterhaltszahlungen
Bei Trennungen und Scheidungen bzw. generell bei unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen geht es häufig darum, wer das Kindergeld erhält, wie lange es ausbezahlt und wie die Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt vorgenommen wird. Dieser Beitrag wird individuell geklärt werden.
Unterhaltsvorschuss
Seit dem 1. Januar 1980 gilt das Unterhaltsvorschußgesetz (UVG) in den alten Bundesländern und seit dem 1. Januar 1992 auch in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin.
Wer hat Anspruch auf die Unterhaltsleistung nach dem UVG?
Ein Kind hat Anspruch auf die Unterhaltsleistung, wenn es
- das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und
- nicht oder nicht regelmäßig wenigstens in der nach Abschnitt III in Betracht kommenden Höhe Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder, falls dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge erhält.
Ansprechpartner:
Für weitere Informationen bitte hier klicken
Schulden
Haben Sie Mietrückstände?
Sind Sie mit den Ratenzahlungen im Verzug?
Werden Sie von Ihren Schulden erdrückt?
Partnerorganisationen:
Schuldnerberatung Beratungszentrum e.V.:
(02173) 2 04 20-00
Herr Raddatz
(02173) 938 555
(0214) 8306 115
Herr Miller
(02173) 566 89
Sprachförderung / Sprachtherapie
Für Kinder mit Sprachproblemen
Ansprechpartner:
Alexandra Voos
Jugendhilfeplanung
(02173) 951-536
Logopädie:
Partnerorganisationen:
Christa Monigatti
Geschwister-Scholl-Straße 53a
40789 Monheim am Rhein
(02173) 27 77 66
Heidi Reisenhofer
Turmstraße 5
40789 Monheim am Rhein
(02173) 10 63 92-0
Für ausländische Kinder das Projekt "Rucksack"
Ansprechpartner:
Drogen & Süchte
- Mein Sohn hat sich in der Schule verschlechtert und wirkt auch sonst lustlos. Kifft er?
- Ich möchte eine stationäre Therapie machen, damit ich meine Heroinsucht überwinde. Was muß ich tun?
- Aufgrund meiner Abhängigkeit habe ich die Wohnung verloren. Wo kann ich jetzt hin?
- Ich nehme seit kurzer Zeit an jedem Wochenende Extasy. Bin ich abhängig?
- Mein Arbeitgeber will mir aufgrund meines Alkoholkonsums kündigen. Darf er das?
- Ich habe schon häufiger vergeblich versucht, mit dem Rauchen aufzuhören. Haben Sie noch eine Idee für mich?
- Meine Frau trinkt und nimmt auch Tabletten. Wie bringe ich sie dazu, aufzuhören?
Partnerorganisation:
Links:
Homepage des Caritasverbandes Düren-Jülich
Suchthilfeeinrichtungen Postleitzahl-Bereich 4
Sozialpädagogisches Zentrum Düren
Missbrauch / Gewalt
Was ist Kindesmissbrauch?
Beim Kindesmissbrauch wird das Abhängigkeitsverhältnis des Kindes ausgebeutet. Der Täter missbraucht seine Wissens- oder Machtposition und nötigt sein Opfer im Extremfall zu sexuellen Handlungen.
Für Opfer eines Missbrauchs ist es oft schwierig, über das Geschehene zu reden. Das kann daran liegen, dass ihnen nicht geglaubt wird oder weil sie vom Täter zum Schweigen gezwungen werden.
Viele Opfer schweigen aus Scham oder fühlen sich für das Geschehene mitverantwortlich. Die Reaktionen auf einen Missbrauch sind so unterschiedlich wie die betroffenen Menschen selbst.
Zurückgezogenheit, Aggressionen oder Verdrängung sind nur einige von vielen möglichen Symptomen.
Um so wichtiger ist es für Betroffene, Ansprechpartner zu finden, bei denen sie Hilfe und Unterstützung erfahren. Das können Verwandte, Freunde oder professionelle Helfer sein.
Information und Hilfe
Die hier aufgeführten Beratungsstellen bieten Informationen, Gespräche und konkrete Hilfsangebote an. Die BeraterInnen haben Zusatzausbildungen für den sensiblen und komplexen Bereich des körperlichen und sexuellen Missbrauchs.
Die Angebote richten sich sowohl an betroffene Kinder und Jugendliche als auch an Eltern, Lehrer, Freunde und Verwandte, die Fragen zum Thema Missbrauch haben. Selbstverständlich werden sämtliche Hinweise und Informationen vertraulich behandelt.
Ansprechpartner:
Partnerorganisationen:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Sozialdienst Katholischer Männer und Frauen (SKFM)
Beratungs- und Informationsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen
Die Beratungs- und Informationsstelle "Sag's e.V." gibt es seit 1991 in Langenfeld. Die Mitarbeiterinnen arbeiten beratend und präventiv sowie in Krisensituationen mit betroffenen Mädchen und Jungen und deren Familien. Außerdem bestehen Kontakte zu Jugendamt, Polizei und Anwälten. Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bilden Workshops und Ausstellung mit Schulen.
Die Beratungsstelle bietet an:
- Krisenintervention-Diagnostik
- Prozessbegleitung-Beratung Rat Suchende und Betroffene
- Begleitung und Beratung im Umgang mit Institutionen etc.
- Kooperation mit kirchlichen und therapeutischen Einrichtungen
- bei Bedarf therapeutisch betreute Gruppen betroffener Mädchen
- Einzelarbeit mit betroffenen Mädchen und Jungen-Vermittlung von notwendiger Unterbringung
Sag's e.V.
Düsseldorfer Straße 16
40764 Langenfeld
(02173) 8 27 65
Notruf (02173) 5 55 33
Mettmann
Frauenhaus
(02104) 92 22 20
Polizei - Kommissariat Vorbeugung
(02104) 9 82 54 15
Düsseldorf
Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen
(0211) 68 68 54
Zumm – Zufluchtstätte für Mädchen
(0211) 2 61 11 39
Arbeitskreis Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen
0211 - 31 38 90
Tiefenpsychologische Praxis Wilhelm Haustein
(Dipl. Psychologe und Psychotherapeut)
Kirchfeldstraße 82
40215 Düsseldorf
0211 61 24 46
Leverkusen:
Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen
(02171) - 2 77 73
Publikationen:
Hilfe bei Kindesmissbrauch (385 kb)
Links:
www.liebe-lore.de Online-Chat - absolut anonym
Pflegekinder/Adoption
Pflegeeltern gesucht!
Jedes Kind braucht für seine Entwicklung in den ersten Lebensjahren ein besonders großes Maß an Zuwendung, Sicherheit, Verständnis und Liebe.
Die Mehrzahl der Kinder erlebt dies in den Familien durch seine Eltern und Geschwister. Es gibt jedoch Situationen, die sich nachteilig auf die Entwicklung von Kindern auswirken können, wie die Trennung oder Scheidung der Eltern, Krankheit oder Tod eines Elternteils, die Berufstätigkeit beider Eltern oder eine mangelnde Erziehungsfähigkeit der Eltern.
Jetzt sucht das städtische Jugendamt weitere Familien, die bereit sind, ein Pflegekind aufzunehmen.
Was Sie beachten müssen, wenn Sie sich als Pflegeeltern bewerben möchten!
Ansprechpartnerinnen: Gisela Hein-Müller und Gudrun Scheckler-Dräger